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| Kapitaldienst | Als Kapitaldienst bezeichnet man die finanzielle Gesamtbelastung aus einem
aufgenommen Kredit (Zinsen, Tilgung, Nebenkosten) für einen Darlehensnehmer. | | | | | Kapitaldienstfähigkeit | Als Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Kreditnehmers
bzw. Schuldners die zu erwartende Kreditbelastung (Zins- und
Tilgungszahlungen) aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Die
Kapitaldienstfähigkeit ist somit ein Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung, zu
der z. B. auch die Schufa-Auskunft, Gehaltsabrechnungen und Selbstauskunft
gehören. | | | | | Kinderzulage im Rahmen der Riester-Rente | Im Rahmen der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge
(Riester-Förderung) zahlt der Staat über die Grundzulage hinaus eine
Kinderzulage für jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte
Kindergeld erhält. Die Kinderzulage erhält die Person, die auch das
Kindergeld bekommt. Sind die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig und leben
nicht dauernd getrennt, so wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet. Im
Rahmen eines von beiden Elternteilen jährlich gemeinsam gestellten Antrags
kann die Zulage auch dem Vater zugeordnet werden.
Gezahlt werden im Jahr 2005 92 Euro pro Kind. Ab 2006 werden jeweils 138
Euro, ab 2008 185 Euro je Kind gezahlt. | | | | | Kinderzulage im Sinne von Baukindergeld | Teil der Eigenheimzulage: Unter bestimmten Umständen haben Besitzer von
Eigentumswohnungen und Häusern die Möglichkeit, für jedes im Haushalt
lebende Kind eine so genannte ?Kinderzulage? zu beantragen. Voraussetzung
ist allerdings, dass man eine Eigenheimzulage bekommt. Außerdem dürfen die
Kinder nicht älter als 18 Jahre sein und müssen zum Haushalt des
Immobilienkäufers bzw. ?bauers gehören. Sollten die Kinder älter sein (bis
27 Jahre) so ist eine Bezuschussung möglich, wenn sie in der Ausbildung
sind, Wehr- oder Zivildienst oder das freiwillige soziale Jahr absolvieren.
Nach der Neuregelung werden für einen Zeitraum von immerhin 8 Jahren pro
Jahr und Kind 700 Euro gezahlt.
Fakt ist allerdings, dass dieses Geld nicht wirklich ausgezahlt, sondern von
der Einkommenssteuerschuld abgezogen wird. Zahlt der Bauherr keine Steuern,
bekommt er die Summe ausgezahlt. | | | | | Konditionen | Als Konditionen bezeichnet man die Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber
(z. B. eine Bank) bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Zu den
Konditionen gehören z. B. die Dauer der Zinsfestschreibung, Nominal- und
Effektivzinssatz sowie der Auszahlungskurs, Darlehenslaufzeit, Tilgungssatz,
Tilgungsbeginn und Bereitstellungszinsen.
Die Konditionen dürfen nicht mit den Allgemeinen Darlehensbedingungen
verwechselt werden. Diese regeln die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen
Darlehensgeber und Darlehensnehmer. | | | | | Konsumentenkredit | Als Konsumentenkredit bezeichnet man einen Kredit an eine Privatpersonen,
wobei Verfügungs-, Dispositions- oder Überziehungskredit die
gebräuchlichsten Bezeichnungen dieser Kreditart sind. Hierbei handelt es
meist um von Banken gewährte Kredite für den kurzfristigen Geldbedarf, meist
ausgeführt über Kontokorrent-Konten mit einem abgesprochenen
Dispositionsrahmen. Für diese Art des Kredits sind weder gesonderte Anträge
noch Sicherheiten vorzulegen, die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch
Lohn- und Gehaltseingänge.
Zu den Konsumentenkrediten werden allerdings auch Ratenkredite, meist zur
Finanzierung größerer Anschaffungen (z. B. Anschaffung eines PKW), gezählt.
In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung in festen monatlichen Raten. Diese
Art von Konsumentenkredit wird von Banken meist bis zu einer Höhe von 50000
Euro gewährt, allerdings nur an Personen, deren Einkommen eine regelmäßige
Rückzahlung sichert. | | | |
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