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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
Sicherheiten / KreditsicherheitenDamit sich der Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen kann, muss dieser sich mit bestimmten Maßnahmen schützen, die als ?Kreditsicherheiten? bezeichnet werden. Sollte der Kreditnehmer also nicht in der Lage sein, das ihm bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, so dienen die Kreditsicherheiten zur Befriedigung des Kreditgebers. Forderungen, Ansprüche, Rechte, Mobilien und besonders Immobilien sind typische Kreditsicherheiten. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist das sogenannte ?Grundpfandrecht?. So können zur Sicherung von Realkrediten Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden herangezogen werden. Es handelt sich beim Grundpfandrecht also um ein auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtetes, dingliches Recht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht.
 
SicherungsübereignungBei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine zur Absicherung von Krediten dienende Eigentumsübertragung vom Kreditnehmer zum Kreditgeber. Bei den sicherungsübereigneten Gegenständen handelt es sich in der Regel um bewegliche Sachen, beispielsweise Maschinen, Waren, Vorräte oder Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zum Pfandrecht verbleiben diese Sachen allerdings beim Kreditnehmer und können weiter von diesem genutzt werden. Nur bei Nichterfüllung der Forderung durch den Schuldner hat der Gläubiger das Recht, das übertragene Eigentum zu verwerten. Die übereigneten Sachen werden an den Schuldner zurückübertragen, wenn dieser die Schuld vertragsgemäß getilgt hat.
 
SondertilgungWerden Kredite noch während der Darlehenslaufzeit bzw. Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückgezahlt, so spricht man von einer Sondertilgung. Allerdings muss die Möglichkeit zur Sondertilgung schon während des Vertragsabschlusses zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart werden - Kreditinstitute müssen also erst ihre Zustimmung geben. Eine Ausnahme stellen Bausparkassen dar; hier können Sondertilgungen jederzeit problemlos geleistet werden. Die meisten Kreditinstitute verlangen im Falle einer Sondertilgung allerdings eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einen Zinsausgleich. Der Kreditnehmer muss sich also sorgfältig überlegen, ob eine Sondertilgung für ihn wirtschaftlich rentabel ist. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Sondertilgung frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn möglich ist, wobei stets eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Werden während der zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit nur Teilbeträge im Rahmen einer Sondertilgung zurückgezahlt, so verkürzt sich zwar die Laufzeit, die monatlichen Raten bleiben allerdings gleich.
 
TilgungDie Rückzahlung eines Kredits durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber wird als Tilgung bezeichnet. Diese erfolgt meist innerhalb eines vereinbarten Zeitraums in festen monatlichen Raten und wird in der Regel in Prozent angegeben. Es gibt allerdings auch Kredite, die beispielsweise in Halbjahresraten oder erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden (endfälliges Darlehen).
 
TilgungsanteilDie Annuität, also der Betrag welcher für die Rückzahlung eines Darlehens zu zahlen ist, setzt sich zusammen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Als Tilgungsanteil bezeichnet man also den Betrag, den ein Kreditnehmer (neben den Zinsen) zahlen muss, um ein Darlehen zurückzuzahlen. Je nach Vereinbarung kann der Zinsanteil gleichbleibend oder steigend sein. Die Rückzahlung eines Darlehens ist in der Regel mit einem wachsenden Tilgungs- und einem sinkenden Zinsanteil verbunden, da der Zins direkt von der noch ausstehenden Kapitalschuld abhängig ist welche sich mit jeder Tilgungszahlung verringert.
 
TilgungsplanEin Tilgungsplan stellt den planmäßigen Verlauf der Tilgung und Verzinsung eines Kredits über die gesamte Laufzeit bis zur restlosen Tilgung des Darlehens dar. In einem Tilgungsplan sind also beispielsweise aufgeführt die (meist monatlich, vierteljährlich oder jährlich) zu zahlenden Leistungen (Tilgungsraten und Zinsen), der Zinssatz und die evtl. anfallende Restschuld. Außerdem finden sich im Tilgungsplan auch Angaben über die Art des Kredits und die Kredithöhe.
 


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