| Sicherheiten / Kreditsicherheiten | Damit sich der Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen kann, muss dieser
sich mit bestimmten Maßnahmen schützen, die als ?Kreditsicherheiten?
bezeichnet werden. Sollte der Kreditnehmer also nicht in der Lage sein, das
ihm bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, so dienen die Kreditsicherheiten zur
Befriedigung des Kreditgebers. Forderungen, Ansprüche, Rechte, Mobilien und
besonders Immobilien sind typische Kreditsicherheiten. Ein wichtiger Begriff
in diesem Zusammenhang ist das sogenannte ?Grundpfandrecht?. So können zur
Sicherung von Realkrediten Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
herangezogen werden. Es handelt sich beim Grundpfandrecht also um ein auf
die Zahlung einer Geldsumme gerichtetes, dingliches Recht an einem
Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht. |
| Sicherungsübereignung | Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine zur Absicherung von
Krediten dienende Eigentumsübertragung vom Kreditnehmer zum Kreditgeber. Bei
den sicherungsübereigneten Gegenständen handelt es sich in der Regel um
bewegliche Sachen, beispielsweise Maschinen, Waren, Vorräte oder
Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zum Pfandrecht verbleiben diese Sachen
allerdings beim Kreditnehmer und können weiter von diesem genutzt werden.
Nur bei Nichterfüllung der Forderung durch den Schuldner hat der Gläubiger
das Recht, das übertragene Eigentum zu verwerten. Die übereigneten Sachen
werden an den Schuldner zurückübertragen, wenn dieser die Schuld
vertragsgemäß getilgt hat. |
| Sondertilgung | Werden Kredite noch während der Darlehenslaufzeit bzw. Zinsbindungsfrist
vorzeitig zurückgezahlt, so spricht man von einer Sondertilgung. Allerdings
muss die Möglichkeit zur Sondertilgung schon während des Vertragsabschlusses
zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart werden - Kreditinstitute
müssen also erst ihre Zustimmung geben. Eine Ausnahme stellen Bausparkassen
dar; hier können Sondertilgungen jederzeit problemlos geleistet werden. Die
meisten Kreditinstitute verlangen im Falle einer Sondertilgung allerdings
eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einen Zinsausgleich. Der
Kreditnehmer muss sich also sorgfältig überlegen, ob eine Sondertilgung für
ihn wirtschaftlich rentabel ist.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Sondertilgung frühestens 3 Monate
nach Vertragsbeginn möglich ist, wobei stets eine dreimonatige
Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Werden während der zwischen
Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit nur Teilbeträge
im Rahmen einer Sondertilgung zurückgezahlt, so verkürzt sich zwar die
Laufzeit, die monatlichen Raten bleiben allerdings gleich. |
| Tilgung | Die Rückzahlung eines Kredits durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber wird
als Tilgung bezeichnet. Diese erfolgt meist innerhalb eines vereinbarten
Zeitraums in festen monatlichen Raten und wird in der Regel in Prozent
angegeben. Es gibt allerdings auch Kredite, die beispielsweise in
Halbjahresraten oder erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden
(endfälliges Darlehen). |
| Tilgungsanteil | Die Annuität, also der Betrag welcher für die Rückzahlung eines Darlehens zu
zahlen ist, setzt sich zusammen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil.
Als Tilgungsanteil bezeichnet man also den Betrag, den ein Kreditnehmer
(neben den Zinsen) zahlen muss, um ein Darlehen zurückzuzahlen. Je nach
Vereinbarung kann der Zinsanteil gleichbleibend oder steigend sein.
Die Rückzahlung eines Darlehens ist in der Regel mit einem wachsenden
Tilgungs- und einem sinkenden Zinsanteil verbunden, da der Zins direkt von
der noch ausstehenden Kapitalschuld abhängig ist welche sich mit jeder
Tilgungszahlung verringert. |
| Tilgungsplan | Ein Tilgungsplan stellt den planmäßigen Verlauf der Tilgung und Verzinsung
eines Kredits über die gesamte Laufzeit bis zur restlosen Tilgung des
Darlehens dar. In einem Tilgungsplan sind also beispielsweise aufgeführt die
(meist monatlich, vierteljährlich oder jährlich) zu zahlenden Leistungen
(Tilgungsraten und Zinsen), der Zinssatz und die evtl. anfallende
Restschuld. Außerdem finden sich im Tilgungsplan auch Angaben über die Art
des Kredits und die Kredithöhe. |