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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
ArbeitnehmersparzulageBei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um staatliche Subventionen (Förderungen), die Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen gewährt werden können. Dabei darf das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden allerdings 17 900 Euro jährlich nicht übersteigen (für Verheiratete liegt die Grenze bei 35 800 Euro jährlich). Genau genommen handelt es sich bei der Arbeitnehmersparzulage um eine staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Sparer können gefördert werden, wenn sie ihr Geld in Bausparverträge oder Beteiligungen investieren oder zur Entschuldung von Wohneigentum verwenden. Wichtig ist dabei, dass die Einzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen und als vermögenswirksame Leistungen gekennzeichnet sind. Der Staat fördert dabei die Anlage des Arbeitnehmers (z.B. Einzahlungen in einen Bausparvertrag) mit einer Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent. Dabei beträgt der geförderte Höchstbetrag 470 Euro je Arbeitnehmer. Einzahlungen in Produktivvermögen (beispielsweise Aktienfonds) bis zu einer Höhe von maximal 400 Euro werden mit 18 Prozent Arbeitnehmersparzulage gefördert. Bei der Auszahlung gibt es allerdings eine Sperrfrist von 7 Jahren. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmersparzulage zunächst vom Finanzamt festgesetzt und erst nach Ablauf der siebenjährigen Frist durch eine Einmalzahlung auf den Bausparvertrag ausgezahlt wird. Wenn nachgewiesen wird, dass das Bausparguthaben zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet wird, kann eine Auszahlung vor Ende der Frist möglich sein. Möchte man eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, so muss dies in Zusammenhang mit der Jahressteuererklärung bei den Finanzämtern geschehen. Die notwendigen Unterlagen erhält man von den jeweiligen Anlageinstituten.
 
AusfallbürgschaftHierbei handelt es sich nach deutschem Zivilrecht um einen Sonderfall der Bürgschaft. Bei einer Ausfallbürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Gläubigers verweigern, falls der Gläubiger noch keine (erfolglose) Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. Erst dann muss der Bürge zahlen. Der Gläubiger kann den Ausfallbürgen also erst in Anspruch nehmen, wenn er alles im Bereich des Möglichen unternommen hat, um seine Forderung gegenüber dem Hauptschuldner durchzusetzen. Wenn im Falle der Sicherheitenverwertung (beispielsweise Zwangsversteigerung) ein durch den Verwertungserlös nicht gedeckter Restkreditbetrag offen bleibt, so muss der Ausfallbürge für diesen offenen Restbetrag aufkommen.
 
AuszahlungskursAls Auszahlungskurs bezeichnet man den Prozentsatz, zu dem ein Kredit ausgezahlt wird. Hypothekendarlehen werden nicht zu 100%, sondern zu einem geringeren Kurs (=dem Auszahlungskurs) ausgezahlt. Der prozentuale Abschlag vom Kreditbetrag wird dabei als Disagio bezeichnet. Folgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen: Beträgt eine Kreditsumme 50.000 Euro bei einem Auszahlungskurs von 95%, so beträgt der Disagio 2500 Euro. Die eigentliche Auszahlung beträgt nach Abzug des Disagio noch 47500 Euro.
 
AuszahlungsvoraussetzungenUm als Kreditnehmer von einer Bank einen Kredit ausgezahlt zu bekommen, müssen zuerst bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, die belegen, dass bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei ist zu beachten, dass unterschiedliche Institutsgruppen (z. B. Bausparkassen, Banken, Lebensversicherungsgesellschaften) in der Regel auch unterschiedliche Auszahlungsvoraussetzungen haben. Fast immer werden Einkommensnachweise wie beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge verlangt (wobei Kopien meist nicht zulässig sind). Außerdem müssen vollständig unterzeichnete Darlehensverträge vorliegen. Bei manchen Kreditinstituten müssen auch Dokumente wie eine Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch, ein Bautenstandsbericht des leitenden Architekten und / oder diverse andere Nachweise und Unterlagen wie Grenzatteste und Bauscheine eingereicht werden.
 
AvalkreditIm Grunde handelt es sich bei einem Avalkredit um keinen Kredit im eigentlichen Sinne, da kein Geld hergegeben wird. Bei dieser Kreditform übernimmt das jeweilige Kreditinstitut für seinen Kunden eine Bürgschaft oder Garantie gegenüber einem Dritten. Anders ausgedrückt übernimmt die Hausbank bei einem Avalkredit die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten; also dafür, dass der Kunde seine Schulden bezahlen wird. Sollte der Kunde nicht mehr in der Lage sein, berechtigte Forderungen von Dritten zu bezahlen, muss das jeweilige Kreditinstitut dafür aufkommen. Meist ist die Provision für einen Avalkredit relativ gering. In der Praxis übernehmen Banken Avalkredite für ihre Kunden z. B. gegenüber Zollämtern, der Bundesbahn oder zur Bauträgerfinanzierung oder als Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe. Avalkredite spielen ganz besonders bei Auslandsgeschäften eine wichtige Rolle, da hier fast immer Bankgarantien gefordert werden.
 
BankgeheimnisIm Bankgeheimnis findet das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde seinen Ausdruck. Es zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre des Menschen und bezeichnet prinzipiell die Verschwiegenheitspflicht und das Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten (wie zum Beispiel staatlichen Institutionen) über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. Im Grunde sind die Banken zur strikten Geheimhaltung verpflichtet, sie dürfen also über Kontostände und vorhandene Informationen über die jeweiligen Kunden normalerweise keine Auskunft geben. Dies gilt auch für Zivilprozesse; hier haben die Banken ein Zeugnisverweigerungsrecht. Fakt ist aber, dass Kreditinstitute in speziellen, gesetzlich geregelten Fällen von ihrer Auskunftsverweigerungsverpflichtung abweichen dürfen bzw. müssen. Unter bestimmten Umständen müssen die Banken also Auskunft erteilen; besonders in Fällen wenn der Staat legitimen Anspruch anmeldet auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen. Sollte das Finanzamt im Rahmen von Steuerermittlungsverfahren nicht auf andere Weise (also durch Verhandlungen mit dem betreffenden Steuerpflichtigen) die erforderlichen Unterlagen beschaffen können, so darf es sich an die Bank wenden, die in diesem Fall zur Auskunft verpflichtet ist. Dies wurde ermöglicht durch eine Lockerung des Bankgeheimnisses im Zuge der Einführung der Zinsabschlagsteuer. Auch durch auf dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit beruhende Neuregelungen in der Abgabenordnung (treten in Kraft am 1. April 2005) werden die Befugnisse diverser staatlicher Einrichtungen wie der Finanzbehörden erheblich ausgeweitet. In der Regel werden die betroffenen Kunden von ihrer Bank über derartige Auskunftsverlangen unterrichtet. Da heutzutage die Banken dem Finanzamt Auskunft erteilen müssen über Höhe und Inanspruchnahme der Freibeträge für Kapitalerträge lassen sich über Umwege Rückschlüsse auf den durchschnittlichen Kontostand eines Kunden ziehen. Im Grunde ist der deutsche Staat dadurch in der Lage, die Höhe der Bankguthaben fast jedes deutschen Staatsbürgers abzuschätzen. Von einem wirklichen ?Geheimnis? kann beim Bankgeheimnis also eigentlich keine Rede mehr sein. Außerdem muss das Bankgeheimnis in einem Strafverfahren hinter die Interessen des Staates an der Aufklärung etwaiger strafbarer Handlungen zurücktreten. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass im Falle des Ablebens eines Kunden die Bank aufgrund erbschaftssteuerlicher Vorschriften spezielle Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt hat.
 


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