| Eigenkapital | Als Eigenkapital bezeichnet man jene Mittel, die von den Eigentümern einer
Unternehmung (z. B. ein Bauvorhaben) zu deren Finanzierung aufgebracht
werden. Es handelt sich also um persönliches Kapital, das in ein Vorhaben
eingebracht wird. Dazu zählen beispielsweise:
Guthaben auf Sparkonten, Festgeld, Barmittel, Aktien, Wertpapiere,
Schenkungen, in Kürze fällige Lebensversicherungen, zinslose Darlehen von
Verwandten, ein Baugrundstück, Guthaben auf zugeteilten Bausparverträgen
usw.
Wenn ein Finanzierungsgespräch mit einem potentiellen Kreditgeber
bevorsteht, muss der potentielle Kreditnehmer stets eine Übersicht über sein
Eigenkapital vorlegen. |
| Einkommensnachweis | Damit ein Kreditinstitut im Rahmen der Bonitätsprüfung die tragbare
monatliche Belastung eines Kunden ermitteln kann, benötigt dieses
Einkommensnachweise, die von dem potentiellen Kreditnehmer einzureichen
sind. Zu den Einkommensnachweisen gehören beispielsweise
Verdienstbescheinigungen des Arbeitsgebers, Einkommenssteuerbescheide,
Jahresabschlüsse und Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung. |
| Endfälliges Darlehen | Endfällige Darlehen zeichnen sich dadurch aus, dass sie erst am Ende der
Laufzeit in einem einzigen Betrag zurückgezahlt werden. Während der
eigentlichen Darlehenslaufzeit beschränkt sich die Darlehensbelastung auf
die Zahlung der bis zum Laufzeitende konstant bleibenden Zinsen. |
| Festdarlehen | Bei einem Festdarlehen erfolgt keine laufende Tilgung des Darlehensbetrages,
sondern das Darlehen wird nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne in einer
einzigen Summe zurückgezahlt. Während der Darlehenslaufzeit sind nur die
fälligen und bis zum Ende fest bleibenden Zinsen sowie die Ansparraten für
einen evtl. vorhandenen Bausparvertrag zu zahlen. Die Rückzahlung am Ende
der Frist erfolgt in der Regel entweder aus einem zugeteilten Bausparvertrag
oder aus einer fälligen Lebensversicherung.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen bleibt die Höhe des Darlehens dabei
unverändert. |
| Festzinsdarlehen | Bei einem Festzinsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der
Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum (Zinsbindungsdauer ? meist 5, 10 oder
15 Jahre) gleich bleibt und unabhängig vom Kapitalmarkt festgeschrieben ist.
Mit einem Festzinsdarlehen kann man sich also gegen möglicherweise steigende
Zinsen absichern, egal ob diese steigen oder fallen. Der Nachteil ist
allerdings, dass man auch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren kann.
Nach Ende der Laufzeit der Zinsbindung bleibt in der Regel noch eine
Restschuld. Deshalb erfolgt danach eine sog. Anschlussfinanzierung, meist
mit ebenfalls gleichbleibendem Zinssatz. |
| Finanzierungsbedarf | Unter dem Finanzierungsbedarf versteht man die Summe aller finanziellen
Mittel, die zur Finanzierung z. B. eines Bauvorhabens oder zur Realisierung
betrieblicher Ziele benötigt werden. Soll beispielsweise ein Bauvorhaben
finanziert werden, so ergibt sich der notwendige Finanzierungsbedarf aus den
ermittelten Erwerbs- und Baukosten abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals.
Der eigentliche Finanzierungsbedarf (manchmal auch als
Fremdfinanzierungsbedarf bezeichnet) wird dann meist von einer Bank
übernommen. |