| Ablösung / Ablösekredit | Als Ablösung bezeichnet man in der Finanzwelt die Rückzahlung eines Kredits
durch einen oftmals bei einem anderen Kreditinstitut neu aufgenommen Kredit,
dem sog. Ablösekredit. Der Ablösekredit muss allerdings nicht in jedem Fall
bei einer anderen Bank aufgenommen worden sein, es kann sich auch durchaus
um einen neuen Kredit zu veränderten Bedingungen handeln, welcher bei
demselben Kreditinstitut wie der ursprüngliche Kredit aufgenommen wurde. So
werden beispielsweise Vor- und Zwischenkredite oftmals durch eine zugeteilte
Bausparsumme abgelöst. Somit handelt es sich bei einem Ablösekredit um ein
Mittel der Anschlussfinanzierung bzw. der Kreditablöse. Vielfach wird die
bevorstehende Ablösung bereits bei der ersten Kreditaufnahme fest mit
eingeplant. Generell ist eine Ablösung allerdings nur zum Ablauf von
Festzinsvereinbarungen oder bei variabel verzinsten Krediten möglich.
Oftmals wird der Begriff ?Ablösung? auch mit ?Umschuldung? gleichgesetzt. |
| Abschlussgebühr | Bei Vertragsbeginn, d.h. bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine sog.
?Abschlussgebühr? fällig. Erst nach Zahlung dieser Gebühr gilt der
Bausparvertrag als eingelöst. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei in
der Regel nach der jeweiligen Bausparsumme. Die Abschlussgebühr kann in
einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet werden. |
| Abzahlungsdarlehen | Bei einem Abzahlungsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen mit gleich
bleibenden Tilgungsraten (=fällige Zahlungen zur Rückführung des Darlehens)
und gleichzeitig fallendem Zinsanteil (=für die Überlassung des Darlehens
vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtendes Entgelt). Die
Zinsen werden dabei stets auf die Restschuld berechnet. Während der Laufzeit
wird die Belastung durch die ständig abnehmenden Zinsbeträge also geringer.
Bei einem Abzahlungsdarlehen ergibt sich dabei im Gegensatz zum
Annuitätendarlehen (=Tilgungsanteil steigt, Zinsanteil sinkt) eine längere
Laufzeit oder eine erhebliche höhere Anfangsbelastung für den Kreditnehmer.
In manchen Fällen kann auch ein jährlich steigender Tilgungssatz vereinbart
werden. |
| Agio | Der Begriff ?Agio? stammt aus dem Italienischen und bedeutet Aufgeld oder
Aufzahlung. Im Zusammenhang mit Darlehen handelt es sich bei einem Agio um
einen (in der Regel in Prozent angegebenen) Aufschlag auf den Nennwert (gibt
an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat) des Darlehens. Auch
bei der Ausgabe von Wertpapieren wird in der Regel ein Agio verrechnet (hier
üblicherweise als Ausgabeaufschlag bezeichnet).
Das Gegenteil des Agios wird Disagio genannt.
Beispiel für die Berechnung eines Agio:
Wollen Sie ein Wertpapier mit einem Nennwert von 2000 Euro mit einem Agio
von 5% kaufen, so müssen Sie insgesamt 2100 Euro bezahlen. |
| Annuität | Als Annuität bezeichnet man den jährlich für ein Darlehen anfallenden
gleichbleibenden Rückzahlungsbeitrag (Rate). Dieser Beitrag setzt sich aus
Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen wird die
abnehmende Zinszahlung und die gleichzeitig zunehmende Tilgungszahlung so
errechnet, dass die Gesamtbelastung stets gleich bleibt, also ?annuitätisch?
ist. Man spricht hier auch von einem ?uniformen Zahlungsstrom?. |
| Arbeitgeberdarlehen | Bei Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um Darlehen zu ausgesprochen
günstigen Bedingungen, die von Arbeitgebern an Betriebsangehörige für den
Erwerb von Wohneigentum vergeben werden. Unter bestimmten Bedingungen müssen
die für Arbeitnehmer entstehenden geldwerten Vorteile versteuert werden. |