| Kontokorrentkonto / Kontokorrentkredit | Bei einem Kontokorrentkonto (oftmals auch als Girokonto, Bankkonto,
Privatkonto oder Scheckkonto bezeichnet) handelt es sich um ein sog. ?Konto
in laufender Rechnung?. Das bedeutet, das der Bankkunde jederzeit über das
Guthaben auf diesem Konto verfügen kann.
In der Regel ist es auch möglich, ein Kontokorrentkonto zu überziehen, meist
bis zum Dreifachen eines Netto-Monatsgehalts (Überziehungskredit). Da es
sich beim Kontokorrentkonto um ein Zahlungsverkehrs-Konto handelt und die
darauf befindlichen Gelder der Bank meist nur sehr kurzfristig zur Verfügung
stehen, ist die Verzinsung der Guthaben allerdings äußerst niedrig.
Als Kontokorrentkredit bezeichnet man einen Dispositionskredit
(Überziehungskredit) für Selbstständige. In diesem Fall kann der Bankkunde
jederzeit ?also ohne vorherige Rücksprache mit seiner Bank- das Konto bis zu
einem mit dem Kreditinstitut vereinbarten Limit überziehen. |
| Kredit | Zeitlich begrenzte Überlassung von Geld gegen Zahlung eines Zinses als Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Anders ausgedrückt ist Kredit geborgtes Geld. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kredits beruht auf der Möglichkeit, Sparer und Investoren zu trennen. Der Kredit bildet damit eine zentrale Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und den effizienten Kapitaleinsatz. Für die Geldpolitik spielt der Kredit wegen seiner Funktion bei der Geldschöpfung eine besondere Rolle.
Kreditgeber: Kredite können von Banken gewährt werden (z. B. Kontokorrent-, Wechseldiskont, Raten-, Hypothekar-, Dis-positionskredite). Ferner gibt es Handelskredite (Kunden- oder Lieferantenkredite), die sich Wirtschaftsunternehmen gegenseitig einräumen, und andere öffentliche oder private Kredite. Im Falle mehrerer Gläubiger spricht man von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialkrediten. Formelle Ausgestaltung: Neben Buchkrediten zählen auch verbriefte Kreditbeziehungen, z. B. Schuldscheindarlehen oder Schuldverschreibungen, die ggf. an der Börse gehandelt werden können, zur Kreditgewährung. Verwendungszweck: u. a. Investitions-, Produktions-, Konsumtions-, Bau-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Überbrückungs- oder Anschaffungskredite. Sicherung: Nach der jeweiligen Sicherheit unterscheidet man zwischen gedeckten Personal- oder Realkrediten und ungedeckten (Blanko-) Krediten. Kreditlaufzeit: Sie kann kurz-, mittel- oder langfristig sein. |
| Kreditantrag | Wenn ein Kunde bei einem Kreditinstitut um die Gewährung eines Kredites
bittet, erfolgt in der Regel zuerst eine mündliche Vorverhandlung. Im Rahmen
dieser Gespräche trägt der Kunde seine Kreditwünsche unter Anbietung
etwaiger Sicherheiten vor. Danach wird üblicherweise ein schriftlicher
Kreditantrag gestellt. Dieser umfasst in der Regel folgende Punkte:
Neben Angaben über die Person (umfasst auch Rechtsstellung und finanzielle
Lage) Informationen über potentielle Sicherheiten und den eigentlichen
Verwendungszweck des Kredits. Auch Rückzahlungswünsche sowie Höhe und
Laufzeit des Kredits werden mit aufgeführt. Somit entscheiden die Angaben im
Kreditantrag über Bonität (=Kreditwürdigkeit; entscheidend sind hier neben
den Vermögensverhältnissen die persönlichen, fachlichen und finanziellen
Verhältnisse des potenziellen Kreditnehmers) und Kreditfähigkeit des Kunden.
Außerdem müssen gegebenenfalls notwendige ?Beleihungsunterlagen? beigefügt
werden. Diese sind notwendig um eine formelle Wertermittlung für ein Objekt
durchzuführen und dadurch den eigentlichen Beleihungswert festlegen zu
können. Hierzu benötigen Kreditinstitute je nach Art des Objektes
verschiedene Unterlagen. So müssen neben allgemeinen Unterlagen wie
Kaufverträgen, Einkommensnachweisen oder Grundbuchauszügen beispielsweise
bei Baugrundstücken Flurkarten und eine Bestätigung, dass das Grundstück im
jeweiligen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, beigefügt werden. Bei
Neubauten sind z.B. Baubeschreibungen, eine Aufstellung der Baukosten
(einschließlich Nebenkosten) sowie ein Bauschein mit den genehmigten
Bauzeichnungen vorzulegen. |
| Kreditbetrag | Der Kaufpreis der Anschaffung stellt zugleich den Kreditbetrag dar. Dieser
Kaufpreis kann durch eine Anzahlung reduziert werden und wird dann als
Nettokreditbetrag bezeichnet. |
| Kredite ohne SCHUFA | Banken, Händler und Vermieter haben die Möglichkeit, Einsicht in die
SCHUFA-Daten über einen potentiellen Kunden bzw. Kreditnehmer zu erhalten.
Für Verbraucher, bei denen sich im Laufe ihres Lebens eine Reihe der eben
beschriebenen Negativmerkmale angesammelt haben, kann es unter Umständen mit
größten Problemen verbunden sein, überhaupt noch einen Kredit von ihrer
Hausbank oder einem gängigen Kreditunternehmen bewilligt zu bekommen (oft
ist es sogar völlig unmöglich). So kann der Traum vom eigenen Auto, dem
Traumurlaub oder dem Eigenheim schnell in weite Ferne rücken bzw. absolut
unerfüllbar sein.
Glücklicherweise gibt es einige Online Kreditunternehmen die völlig auf die
Einsicht in die SCHUFA-Daten verzichten und trotzdem bereit sind, Kredite zu
bewilligen. So haben auch bereits vorbelastete Verbraucher noch die
Möglichkeit, sich ihre Lebensträume zu erfüllen. |
| Kreditfähigkeit | Um einen Kredit bzw. Kredite aufnehmen zu können, müssen bestimmte
rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. So gilt eine natürliche Person nur
dann als kreditfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Erst dann
gilt sie als unbeschränkt geschäfts- und somit als kreditfähig. |