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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
KreditkarteBei einer Kreditkarte handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsmittel, oftmals ironisch als ?Plastikgeld? bezeichnet. Diese ermöglicht einem Privatmann, in sämtlichen Geschäften, die sich seinem Kreditkartensystem angeschlossen haben, Rechnungen bargeldlos zu begleichen. Der Kunde braucht lediglich seine Kreditkarten-Daten registrieren zu lassen und die Zahlung durch seine Unterschrift anzuerkennen. In den meisten Fällen werden ihm diese Rechnungen über das Verrechnungssystem der jeweiligen Karten-Organisation monatlich belastet. Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte ist meist ein bestimmtes Mindesteinkommen; die Ausgabe erfolgt in den meisten Fällen gegen eine Jahresgebühr. Es gibt allerdings auch Unternehmen (z. B. ?Comdirect?) die kostenlose Kreditkarten anbieten (?Kreditkarte kostenlos?). Genauso gibt es Unternehmen (z. B. ?Eypocard?), die bei der Ausstellung einer Kreditkarte auf die übliche Bonitätsprüfung (=Prüfung der Kreditwürdigkeit) verzichten, somit sind Kreditkarten bei diesen Unternehmen für wirklich jedermann erhältlich. Am deutschen Markt gibt es diverse Kreditkartensysteme, diese sind oftmals mit reiseorientierten Versicherungsleistungen verknüpft. So bieten Kreditgenossenschaften, Banken und Sparkassen die VISA-Karte und die EUROCARD an. Diese Karten werden nicht nur in Europa, sondern auch in Übersee in den meisten Ländern akzeptiert. Ein anderes weitverbreitetes bargeldloses Zahlungsmittel neben der Kreditkarte ist die EUROCHEQUE-Karte.
 
Kreditlimit / KreditlinieAls Kreditlimit bzw. Kreditlinie (manchmal auch Kreditrahmen) bezeichnet man eine zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer (meist Bank und Kunde) vereinbarte Grenze, bis zu der ein Kredit in Anspruch genommen werden kann. Besonders bei einem Girokonto ist der Dispositionskredit mit einem Kreditlimit verbunden.
 
KreditsicherheitenDamit sich der Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen kann, muss dieser sich mit bestimmten Maßnahmen schützen, die als ?Kreditsicherheiten? bezeichnet werden. Sollte der Kreditnehmer also nicht in der Lage sein, das ihm bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, so dienen die Kreditsicherheiten zur Befriedigung des Kreditgebers. Forderungen, Ansprüche, Rechte, Mobilien und besonders Immobilien sind typische Kreditsicherheiten. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist das sogenannte ?Grundpfandrecht?. So können zur Sicherung von Realkrediten Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden herangezogen werden. Es handelt sich beim Grundpfandrecht also um ein auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtetes, dingliches Recht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht.
 
KreditwürdigkeitsprüfungEine Kreditwürdigkeitsprüfung des potentiellen Darlehensnehmers durch den Darlehensgeber ist die Voraussetzung für eine Kreditzusage. Der Kreditgeber (meist eine Bank) muss einschätzen können, ob der Antragsteller wirklich in der Lage ist, den Kredit nebst Zinsen zurückzuzahlen. Deshalb überprüft die Bank die materiellen und persönlichen Verhältnisse des potentiellen Darlehensnehmers, also dessen Kreditwürdigkeit (Bonität). Dazu werden vor allem die Schufa-Auskunft als auch Unterlagen über Einkommen und Ausgaben des Kreditnehmers benötigt.
 
Kreditzusage / -bewilligungBewilligung eines Kredits. Die Kreditzusage wird in der Regel erst gewährt nach positiv ausgefallener Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) sowie der Überprüfung der Beleihbarkeit des evtl. vorhandenen Pfandobjekts eines Darlehensnehmers. Die eigentliche Kreditzusage (auch Bewilligungs- oder Kreditbescheid genannt) erfolgt meist schriftlich. Beiliegend sind in den meisten Fällen der Kreditvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers und das Schuldanerkenntnis.
 
Kurzfristiger KreditKurzfristige Kredite haben eine Laufzeit von höchstens einem Jahr. Das bedeutet, dass das Darlehen in diesem Zeitraum vollständig zurückgezahlt werden muss.
 


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