| Kreditkarte | Bei einer Kreditkarte handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsmittel,
oftmals ironisch als ?Plastikgeld? bezeichnet. Diese ermöglicht einem
Privatmann, in sämtlichen Geschäften, die sich seinem Kreditkartensystem
angeschlossen haben, Rechnungen bargeldlos zu begleichen. Der Kunde braucht
lediglich seine Kreditkarten-Daten registrieren zu lassen und die Zahlung
durch seine Unterschrift anzuerkennen. In den meisten Fällen werden ihm
diese Rechnungen über das Verrechnungssystem der jeweiligen
Karten-Organisation monatlich belastet.
Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditkarte ist meist ein bestimmtes
Mindesteinkommen; die Ausgabe erfolgt in den meisten Fällen gegen eine
Jahresgebühr. Es gibt allerdings auch Unternehmen (z. B. ?Comdirect?) die
kostenlose Kreditkarten anbieten (?Kreditkarte kostenlos?). Genauso gibt es
Unternehmen (z. B. ?Eypocard?), die bei der Ausstellung einer Kreditkarte
auf die übliche Bonitätsprüfung (=Prüfung der Kreditwürdigkeit) verzichten,
somit sind Kreditkarten bei diesen Unternehmen für wirklich jedermann
erhältlich.
Am deutschen Markt gibt es diverse Kreditkartensysteme, diese sind oftmals
mit reiseorientierten Versicherungsleistungen verknüpft. So bieten
Kreditgenossenschaften, Banken und Sparkassen die VISA-Karte und die
EUROCARD an. Diese Karten werden nicht nur in Europa, sondern auch in
Übersee in den meisten Ländern akzeptiert.
Ein anderes weitverbreitetes bargeldloses Zahlungsmittel neben der
Kreditkarte ist die EUROCHEQUE-Karte. |
| Kreditlimit / Kreditlinie | Als Kreditlimit bzw. Kreditlinie (manchmal auch Kreditrahmen) bezeichnet man
eine zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer (meist Bank und Kunde)
vereinbarte Grenze, bis zu der ein Kredit in Anspruch genommen werden kann.
Besonders bei einem Girokonto ist der Dispositionskredit mit einem
Kreditlimit verbunden. |
| Kreditsicherheiten | Damit sich der Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen kann, muss dieser
sich mit bestimmten Maßnahmen schützen, die als ?Kreditsicherheiten?
bezeichnet werden. Sollte der Kreditnehmer also nicht in der Lage sein, das
ihm bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, so dienen die Kreditsicherheiten zur
Befriedigung des Kreditgebers. Forderungen, Ansprüche, Rechte, Mobilien und
besonders Immobilien sind typische Kreditsicherheiten. Ein wichtiger Begriff
in diesem Zusammenhang ist das sogenannte ?Grundpfandrecht?. So können zur
Sicherung von Realkrediten Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
herangezogen werden. Es handelt sich beim Grundpfandrecht also um ein auf
die Zahlung einer Geldsumme gerichtetes, dingliches Recht an einem
Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht. |
| Kreditwürdigkeitsprüfung | Eine Kreditwürdigkeitsprüfung des potentiellen Darlehensnehmers durch den
Darlehensgeber ist die Voraussetzung für eine Kreditzusage. Der Kreditgeber
(meist eine Bank) muss einschätzen können, ob der Antragsteller wirklich in
der Lage ist, den Kredit nebst Zinsen zurückzuzahlen. Deshalb überprüft die
Bank die materiellen und persönlichen Verhältnisse des potentiellen
Darlehensnehmers, also dessen Kreditwürdigkeit (Bonität). Dazu werden vor
allem die Schufa-Auskunft als auch Unterlagen über Einkommen und Ausgaben
des Kreditnehmers benötigt. |
| Kreditzusage / -bewilligung | Bewilligung eines Kredits. Die Kreditzusage wird in der Regel erst gewährt
nach positiv ausgefallener Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) sowie
der Überprüfung der Beleihbarkeit des evtl. vorhandenen Pfandobjekts eines
Darlehensnehmers. Die eigentliche Kreditzusage (auch Bewilligungs- oder
Kreditbescheid genannt) erfolgt meist schriftlich. Beiliegend sind in den
meisten Fällen der Kreditvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kreditgebers und das Schuldanerkenntnis. |
| Kurzfristiger Kredit | Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit von höchstens einem Jahr. Das
bedeutet, dass das Darlehen in diesem Zeitraum vollständig zurückgezahlt
werden muss. |