| Nachrang | Als Nachrang bezeichnet man eine im Grundbuch eingetragene Rangstelle eines
Grundpfandrechtes oder einer Belastung nach einer besser platzierten
Voreintragung. Die jeweilige Rangstelle ist wichtig in bezug auf eine
mögliche Sicherheitenverwertung, da im Vorrang eingetragene Rechte den Wert
der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend
mindern. |
| Nettokreditbetrag | Der auszuzahlende Kreditbetrag abzüglich eines evtl. fälligen Disagios sowie
der Bearbeitungs- und Schätzkosten wird als Nettokreditbetrag bezeichnet. |
| Nießbrauch | Beim Niessbrauch handelt es sich um ein im Grundbuch eingetragenes und nicht
übertragbares und unvererbliches Recht für eine bestimmte Person (den
Nießbrauchberechtigten) sämtliche Nutzungen aus einer Immobilie zu ziehen.
Dies bedeutet, dass diese Person beispielsweise lebenslang in der Immobilie
wohnen kann, selbst wenn diese verkauft wird. Allerdings muss der
Nießbrauchberechtigte in den meisten Fällen auch für die Immobilie bzw. das
Grundstück sorgen (Instandhaltung) und hat die laufenden Kosten zu tragen.
Ein bestimmtes Grundstück kann also durch Niessbrauch belastet werden und
ist deshalb zur Beleihung eher ungeeignet.
Ein Nießbrauch kann allerdings nicht nur an Grundstücken, sondern auch an
beweglichen Sachen, übertragbaren Rechten, Vermögen sowie Unternehmen
bestellt werden. |
| Notleidender Kredit | Als ?notleidender Kredit? wird ein Kredit bezeichnet, bei dem ungewiss ist,
ob der Darlehensnehmer den Kredit noch zurückzahlen kann. Dies ist besonders
der Fall, wenn der Kreditnehmer keine Tilgungsraten und / oder Zinsen mehr
bezahlt.
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| Personaldeckung | Von Personaldeckung spricht man, wenn ein Kredit bzw. Darlehen durch das
Zahlungsversprechen einer Person gesichert ist. Eine häufige Form der
Personaldeckung ist die Bürgschaft. Bei der Personaldeckung haftet der
Kreditnehmer mit seinem ganzen Vermögen, die Sicherheit liegt allein in
seiner Person. |
| Personalkredit | Ein Personalkredit ist nicht auf Sicherheiten, sondern hauptsächlich auf die
Bonität des Kreditnehmers (Person oder Unternehmen) abgestellt.
Personalkredite sind also durch das Zahlungsversprechen des Schuldners
gesichert. In der Praxis werden bei Personalkrediten allerdings in den
meisten Fällen doch zusätzliche Sicherheiten verlangt (z. B. Verpfändung
oder Sicherungsübertragung von Wertpapieren, beweglichen Sachen oder
Forderungen). |