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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
PfändungBei der Pfändung handelt es sich um eine von staatlicher Seite durchgeführte Beschlagnahme von Gegenständen bzw. Vermögenswerten, um die Befriedigung eines Gläubigers zu sichern - es handelt sich also um eine Form der Zwangsvollstreckung. Wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlt, kann der Gläubiger zur Sicherstellung seiner Ansprüche zum Mittel der Pfändung greifen. Dies muss vom Gläubiger beantragt werden. Voraussetzung sind ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl und ein vollstreckbarer Titel, welcher dem Schuldner zugestellt werden muss. Zum Ablauf der Pfändung: Zuerst wird die Wohnung von einem Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Gegenständen durchsucht (dazu zählen alle Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind). Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Objekte gleich an sich nehmen oder mit einem Pfandsiegel („Kuckuck“) versehen. Danach werden die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigert um aus dem Erlös die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen; übrig gebliebenes Geld geht an den Schuldner. Sollte der Gerichtsvollzieher dem Schuldner während der Pfändung Bargeld abnehmen, so spricht man von einer Taschenpfändung. Sollten Konten des Schuldners gepfändet werden, spricht man von einem Pfändungs- bzw. Überweisungsbeschluss. Eine sog. Lohnpfändung ist ebenfalls möglich.
 
Postident-VerfahrenBeim Postident-Verfahren handelt es sich um ein Mittel zur Identitätsfeststellung von Personen durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG. Dieses Verfahren funktioniert nur bei schriftlicher Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden, da sich der Kunde mittels Personalausweis gegenüber einem Postangestellten identifizieren muss. Danach muss der Kunde ein Formular unterschreiben, das an das Unternehmen zurückgesendet wird. Dadurch erhält das Unternehmen eine gesicherte Unterschrift, die mit sämtlichen weiteren Unterschriften verglichen werden kann.
 
Preisangabenverordnung (PangVO)Die Preisangabenverordnung ist seit 1985 in Kraft und dient dem Verbraucherschutz. Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von Leistungen und Waren den vollständigen und richtigen Gesamtpreis (also den vollständigen Endpreis) anzugeben. Für Kreditinstitute bedeutet dies, dass sie in Angeboten und Darlehensverträgen (auch in der Werbung) alle relevanten Preise und Kosten aufführen müssen. Der eigentliche Zweck der Preisangabenverordnung ist die Ermöglichung von Preisvergleichen durch den Kunden. Deshalb müssen Kreditinstitute bei Krediten auch den sog. effektiven Jahreszins angeben – nur so wird eine effektive Vergleichbarkeit von Finanzierungen ermöglicht.
 
RahmenkreditEin Rahmenkredit ist prinzipiell mit einem „großen“ Dispositionskredit vergleichbar. Es handelt sich beim Rahmenkredit um einen über einen bestimmten Zeitraum festgelegten Kredit mit variablem Zinssatz. Bei einem Rahmenkredit gibt es stets eine Mindestrate; er lässt sich problemlos vorzeitig tilgen und kann jederzeit in Höhe der Kreditsumme wieder in Anspruch genommen werden. In der Regel muss man um einen Rahmenkredit abschließen zu können Arbeitnehmer oder Rentner sein und einen festen Wohnsitz vorweisen können.
 
RangvorbehaltWird das Grundstück eines Grundstückeigentümers belastet, so hat der Eigentümer das Recht sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten, später ein anderes Recht mit Vorrang vor dem bestellten Recht eintragen zu lassen.
 
RateAls Rate bezeichnet man regelmäßige Zahlungen eines Kreditnehmers (Tilgungszahlungen und Zinsen) an den Kreditgeber bzw. Gläubiger zur Rückzahlung eines Darlehens. Oft bezeichnet man diese Zahlungen auch als Annuität.
 


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