| Pfändung | Bei der Pfändung handelt es sich um eine von staatlicher Seite durchgeführte
Beschlagnahme von Gegenständen bzw. Vermögenswerten, um die Befriedigung
eines Gläubigers zu sichern - es handelt sich also um eine Form der
Zwangsvollstreckung. Wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht mehr bezahlt,
kann der Gläubiger zur Sicherstellung seiner Ansprüche zum Mittel der
Pfändung greifen. Dies muss vom Gläubiger beantragt werden. Voraussetzung
sind ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl und ein vollstreckbarer Titel,
welcher dem Schuldner zugestellt werden muss.
Zum Ablauf der Pfändung:
Zuerst wird die Wohnung von einem Gerichtsvollzieher nach pfändbaren
Gegenständen durchsucht (dazu zählen alle Gegenstände, die nicht
lebensnotwendig sind). Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Objekte
gleich an sich nehmen oder mit einem Pfandsiegel („Kuckuck“) versehen.
Danach werden die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigert um aus dem
Erlös die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen; übrig gebliebenes Geld
geht an den Schuldner.
Sollte der Gerichtsvollzieher dem Schuldner während der Pfändung Bargeld
abnehmen, so spricht man von einer Taschenpfändung. Sollten Konten des
Schuldners gepfändet werden, spricht man von einem Pfändungs- bzw.
Überweisungsbeschluss. Eine sog. Lohnpfändung ist ebenfalls möglich. |
| Postident-Verfahren | Beim Postident-Verfahren handelt es sich um ein Mittel zur
Identitätsfeststellung von Personen durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG.
Dieses Verfahren funktioniert nur bei schriftlicher Kommunikation zwischen
Unternehmen und Kunden, da sich der Kunde mittels Personalausweis gegenüber
einem Postangestellten identifizieren muss. Danach muss der Kunde ein
Formular unterschreiben, das an das Unternehmen zurückgesendet wird. Dadurch
erhält das Unternehmen eine gesicherte Unterschrift, die mit sämtlichen
weiteren Unterschriften verglichen werden kann. |
| Preisangabenverordnung (PangVO) | Die Preisangabenverordnung ist seit 1985 in Kraft und dient dem
Verbraucherschutz. Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von
Leistungen und Waren den vollständigen und richtigen Gesamtpreis (also den
vollständigen Endpreis) anzugeben. Für Kreditinstitute bedeutet dies, dass
sie in Angeboten und Darlehensverträgen (auch in der Werbung) alle
relevanten Preise und Kosten aufführen müssen. Der eigentliche Zweck der
Preisangabenverordnung ist die Ermöglichung von Preisvergleichen durch den
Kunden. Deshalb müssen Kreditinstitute bei Krediten auch den sog. effektiven
Jahreszins angeben – nur so wird eine effektive Vergleichbarkeit von
Finanzierungen ermöglicht. |
| Rahmenkredit | Ein Rahmenkredit ist prinzipiell mit einem „großen“ Dispositionskredit
vergleichbar. Es handelt sich beim Rahmenkredit um einen über einen
bestimmten Zeitraum festgelegten Kredit mit variablem Zinssatz. Bei einem
Rahmenkredit gibt es stets eine Mindestrate; er lässt sich problemlos
vorzeitig tilgen und kann jederzeit in Höhe der Kreditsumme wieder in
Anspruch genommen werden.
In der Regel muss man um einen Rahmenkredit abschließen zu können
Arbeitnehmer oder Rentner sein und einen festen Wohnsitz vorweisen können. |
| Rangvorbehalt | Wird das Grundstück eines Grundstückeigentümers belastet, so hat der
Eigentümer das Recht sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten,
später ein anderes Recht mit Vorrang vor dem bestellten Recht eintragen zu
lassen.
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| Rate | Als Rate bezeichnet man regelmäßige Zahlungen eines Kreditnehmers
(Tilgungszahlungen und Zinsen) an den Kreditgeber bzw. Gläubiger zur
Rückzahlung eines Darlehens. Oft bezeichnet man diese Zahlungen auch als
Annuität. |