| Ratenkredit | Bei einem Ratenkredit handelt es sich um einen Kredit der vom Kreditnehmer
innerhalb eines bestimmten Zeitraums in festen Raten an den Kreditgeber
zurückgezahlt wird. Die fälligen Raten umfassen die Kredittilgung, Zinsen
und eine evtl. anfallende Gebühr. |
| Ratenverzug | Von einem Ratenverzug spricht man, wenn ein Schuldner seine
Tilgungsleistungen und Zinsen nicht fristgerecht bezahlt. In diesem Fall
wird oftmals ein sog. Verzugsschaden berechnet, dessen Höhe sich nach dem
Bruttosollzinssatz richtet. |
| Realdeckung | Bei der Realdeckung handelt es sich um Sachwerte, die dem Darlehensgeber vom
Darlehensnehmer als Sicherheit für das Darlehen zur Verfügung gestellt
werden ? dabei kann es sich um Grundpfand, Faustpfand oder
Forderungsabtretungen handeln. Sollte der Darlehensnehmer nicht in der Lage
sein, den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, so hat der Darlehensgeber das
Recht, die Sachwerte zu verkaufen um auf diese Art sein geliehenes Geld
zurückzuerhalten. |
| Realkredit | Bei einem Realkredit handelt es sich um einen langfristigen Kredit, der
durch die Verpfändung von Grundbesitz (Grundpfandrechte) abgesichert ist.
Realkredite dienen meist Investitionszwecken im Rahmen von
Tilgungshypotheken. |
| Restschuldversicherung | Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine
Risikolebensversicherung für einen Kreditnehmer, welche meist zur
zusätzlichen Sicherung von Personalkrediten im Rahmen einer Baufinanzierung
eingesetzt wird. Bei vielen Bausparkassen ist eine Restschuldversicherung
mit der Gewährung eines Darlehens obligatorisch verbunden.
Durch die Restschuldversicherung wird das Darlehen eines Kreditnehmers über
verschiedene Tarife z. B. gegen Unfall, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers
versichert. Sollte einer dieser Fälle eintreten, so begleicht die
Versicherungsgesellschaft die noch ausstehende Restschuld und / oder
leistet, je nach Vereinbarung, zusätzliche Dienstleistungen (Z. B. Kranken-
oder Unfallversicherung).
Wurde eine Restschuldversicherung aufgenommen, so verringert sich die
Versicherungssumme jährlich entsprechend der sinkenden Darlehensschuld. |
| Risikolebensversicherung | Bei einer Risikolebensversicherung wird, falls die versicherte Person
während der Laufzeit des Vertrags stirbt, den Hinterbliebenen der
versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt ? es
handelt sich also um eine Art Lebensversicherung zur Abdeckung des
Todesfallrisikos. Sollte die versicherte Person am Ende der Vertragslaufzeit
noch am Leben sein wird nichts ausgezahlt ? die gezahlten Beiträge sind also
verloren.
Aus diesem Grund sind Risikolebensversicherungen auch wesentlich günstiger
als Kapitallebensversicherungen. Bei Kapitallebensversicherungen wird
nämlich auch dann, wenn der Versicherte das Vertragsende erleben sollte noch
eine Leistung gezahlt.
Wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen muss darauf geachtet
werden, dass die Versicherungssumme in einer ausreichenden Höhe gewählt
wird, so dass die Hinterbliebenen davon auch wirklich, zumindest eine Zeit
lang, leben können. Bei der Laufzeit der Risikolebensversicherung sollten
stets das Alter der Kinder sowie bereits vorhandene Absicherungen
berücksichtigt werden. Es gibt in der Regel die Möglichkeit,
Risikolebensversicherungen mit einer gleich bleibenden oder einer fallenden
Versicherungssumme abzuschließen. |