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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
Schufa / SchufaauskunftDer Begriff ?SCHUFA? ist eine Abkürzung für ?Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung?; es handelt sich also im Prinzip um eine Schuldnerkartei. In dieser privatwirtschaftlich organisierten Auskunftsdatei werden alle Informationen über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und angefragte oder in Anspruch genommene Kredite gespeichert. Die Daten über Firmen sind z. B. bei Creditreform erfasst. Der eigentliche Sinn der SCHUFA ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen und den Verbraucher bzw. Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren. Die SCHUFA selbst ermittelt allerdings keine Daten. Diese stammen z. T. aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) oder von den Vertragspartnern der SCHUFA selbst. Diese sind verpflichtet, die Daten über ihre Kunden an die SCHUFA weiterzugeben. Welche Art von Daten werden bei der SCHUFA gespeichert? Gespeichert werden einerseits allgemeine Daten wie Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften. Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert, aber gemeinsam mit den Kontodaten wird auch die Höhe des Überziehungskredits gespeichert. Diese entspricht in der Regel dem dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens ? hier sind also indirekte Rückschlüsse auf das Einkommen der jeweiligen Person möglich. Daneben werden sog. Positiv- und Negativmerkmale über die betreffenden Personen gespeichert. Bei den Positivmerkmalen handelt es sich um Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. Daten über Kreditanträge und Girokonten, ausgegebene Kreditkarten, Leasinggeschäfte und Bürgschaften). Die SCHUFA-Klausel besagt, dass Positivmerkmale der SCHUFA nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden dürfen. Als Negativmerkmale bezeichnet man Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Mahnbescheide, unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen, Scheckkartenmissbrauch, Beantragung bzw. Eröffnung von Verbraucherinsolvenzverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder Angaben über die Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung). Im Gegensatz zu den Positivmerkmalen dürfen Negativmerkmale auch ohne Zustimmung des Verbrauchers an die SCHUFA übermittelt werden.
 
Schufa-EigenauskunftFür einen geringen Betrag (ca. 8 Euro) kann jede Person bei der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle die über sie selbst bei der Schufa gespeicherten Daten anfordern. Die Schufa kann das Recht auf die sog. Schufa-Eigenauskunft nicht verweigern, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Das Einfordern der gespeicherten Schufa-Daten kann durchaus Sinn machen, denn nur auf diese Art kann eine Person überprüfen, ob die über sie gespeicherten Daten auch wirklich stimmen und nicht veraltet sind. Es wäre durchaus möglich, dass die Kreditwürdigkeit einer Person zu schlecht dargestellt wird und dass die Bonität einer Person in Wahrheit wesentlich besser zu beurteilen wäre. Sollten bestimmte Einträge nicht der Wahrheit entsprechen oder veraltet sein, so muss die Schufa die entsprechenden Passagen löschen.
 
Schufa-KlauselWill ein Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen, so muss er erst in fast allen Fällen die sog. Schufa-Klausel unterzeichnen. Diese berechtigt die Bank bzw. das Kreditinstitut, Auskünfte über den Kreditnehmer bei der Schufa einzuholen. Durch das Unterzeichnen der Schufa-Klausel in Kreditverträgen wird das Geldinstitut außerdem berechtigt, Daten über Aufnahme und Abwicklung des Kredits an die Schufa weiterzuleiten.
 
Schufa-MeldungIn der Regel machen Kreditinstitute bei der Vergabe eines Darlehens oder diverser anderer Kreditgeschäfte (z. B. Ausgabe von Kreditkarten, Übernehmen von Bürgschaften etc.) eine Meldung an die Schufa, die sog. ?Schufa-Meldung?. Diese Meldung umfasst neben den Positiv- und Negativmerkmalen (siehe Stichwort ?Schufa?) auch die vertraglich vereinbarten Kredit-Modalitäten.
 
SchuldnerEin Schuldner (meist ein Kreditnehmer) ist eine (natürliche oder juristische) Person (manchmal auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts), die gegenüber einem Gläubiger (Kreditgeber) eine Leistung zu erbringen hat. Dies bedeutet, dass der Schuldner den vom Gläubiger (Kreditinstitute, Banken etc.) geliehenen Betrag wieder an diesen zurückzahlen muss (inkl. Zinsen und evtl. anfallender Nebenkosten). In der Regel muss dies innerhalb einer zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbarten Frist geschehen.
 
SelbstauskunftBei der Selbstauskunft handelt es sich neben z. B. der Schufa-Auskunft um einen Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonität) eines Darlehensnehmers. Durch die Selbstauskunft soll der potentielle Darlehensgeber Angaben über Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten über den Darlehensnehmer erhalten. Zu diesem Zweck gibt es von vielen Banken bzw. Kreditinstituten ein eigens entworfenes Formular, das von dem Kreditnehmer ausgefüllt werden muss.
 


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