| Schufa / Schufaauskunft | Der Begriff ?SCHUFA? ist eine Abkürzung für ?Schutzorganisation für
allgemeine Kreditsicherung?; es handelt sich also im Prinzip um eine
Schuldnerkartei. In dieser privatwirtschaftlich organisierten Auskunftsdatei
werden alle Informationen über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen und
angefragte oder in Anspruch genommene Kredite gespeichert. Die Daten über
Firmen sind z. B. bei Creditreform erfasst. Der eigentliche Sinn der SCHUFA
ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen und den
Verbraucher bzw. Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren.
Die SCHUFA selbst ermittelt allerdings keine Daten. Diese stammen z. T. aus
öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte) oder von den
Vertragspartnern der SCHUFA selbst. Diese sind verpflichtet, die Daten über
ihre Kunden an die SCHUFA weiterzugeben.
Welche Art von Daten werden bei der SCHUFA gespeichert?
Gespeichert werden einerseits allgemeine Daten wie Name, Geburtsdatum,
aktuelle und frühere Anschriften. Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht
direkt gespeichert, aber gemeinsam mit den Kontodaten wird auch die Höhe des
Überziehungskredits gespeichert. Diese entspricht in der Regel dem
dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens ? hier sind also indirekte
Rückschlüsse auf das Einkommen der jeweiligen Person möglich.
Daneben werden sog. Positiv- und Negativmerkmale über die betreffenden
Personen gespeichert.
Bei den Positivmerkmalen handelt es sich um Daten über Aufnahme und
vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen (z. B. Daten über
Kreditanträge und Girokonten, ausgegebene Kreditkarten, Leasinggeschäfte und
Bürgschaften). Die SCHUFA-Klausel besagt, dass Positivmerkmale der SCHUFA
nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden dürfen.
Als Negativmerkmale bezeichnet man Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten
und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Mahnbescheide, unbezahlte
und nicht bestrittene Forderungen, Scheckkartenmissbrauch, Beantragung bzw.
Eröffnung von Verbraucherinsolvenzverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen, Abgabe
der Eidesstattlichen Versicherung oder Angaben über die Kündigung eines
Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung). Im Gegensatz zu den
Positivmerkmalen dürfen Negativmerkmale auch ohne Zustimmung des
Verbrauchers an die SCHUFA übermittelt werden. |
| Schufa-Eigenauskunft | Für einen geringen Betrag (ca. 8 Euro) kann jede Person bei der zuständigen
Schufa-Geschäftsstelle die über sie selbst bei der Schufa gespeicherten
Daten anfordern. Die Schufa kann das Recht auf die sog. Schufa-Eigenauskunft
nicht verweigern, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Das Einfordern der gespeicherten Schufa-Daten kann durchaus Sinn machen,
denn nur auf diese Art kann eine Person überprüfen, ob die über sie
gespeicherten Daten auch wirklich stimmen und nicht veraltet sind. Es wäre
durchaus möglich, dass die Kreditwürdigkeit einer Person zu schlecht
dargestellt wird und dass die Bonität einer Person in Wahrheit wesentlich
besser zu beurteilen wäre. Sollten bestimmte Einträge nicht der Wahrheit
entsprechen oder veraltet sein, so muss die Schufa die entsprechenden
Passagen löschen. |
| Schufa-Klausel | Will ein Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen, so
muss er erst in fast allen Fällen die sog. Schufa-Klausel unterzeichnen.
Diese berechtigt die Bank bzw. das Kreditinstitut, Auskünfte über den
Kreditnehmer bei der Schufa einzuholen. Durch das Unterzeichnen der
Schufa-Klausel in Kreditverträgen wird das Geldinstitut außerdem berechtigt,
Daten über Aufnahme und Abwicklung des Kredits an die Schufa weiterzuleiten. |
| Schufa-Meldung | In der Regel machen Kreditinstitute bei der Vergabe eines Darlehens oder
diverser anderer Kreditgeschäfte (z. B. Ausgabe von Kreditkarten, Übernehmen
von Bürgschaften etc.) eine Meldung an die Schufa, die sog.
?Schufa-Meldung?. Diese Meldung umfasst neben den Positiv- und
Negativmerkmalen (siehe Stichwort ?Schufa?) auch die vertraglich
vereinbarten Kredit-Modalitäten. |
| Schuldner | Ein Schuldner (meist ein Kreditnehmer) ist eine (natürliche oder
juristische) Person (manchmal auch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts), die gegenüber einem Gläubiger (Kreditgeber) eine Leistung zu
erbringen hat. Dies bedeutet, dass der Schuldner den vom Gläubiger
(Kreditinstitute, Banken etc.) geliehenen Betrag wieder an diesen
zurückzahlen muss (inkl. Zinsen und evtl. anfallender Nebenkosten). In der
Regel muss dies innerhalb einer zwischen Schuldner und Gläubiger
vereinbarten Frist geschehen. |
| Selbstauskunft | Bei der Selbstauskunft handelt es sich neben z. B. der Schufa-Auskunft um
einen Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonität) eines Darlehensnehmers.
Durch die Selbstauskunft soll der potentielle Darlehensgeber Angaben über
Vermögensverhältnisse sowie persönliche Daten über den Darlehensnehmer
erhalten. Zu diesem Zweck gibt es von vielen Banken bzw. Kreditinstituten
ein eigens entworfenes Formular, das von dem Kreditnehmer ausgefüllt werden
muss. |