| Vorfälligkeitsentschädigung | Wird ein Darlehen durch den Darlehensnehmer vorzeitig noch während der
Zinsbindungsfrist (also außerplanmäßig) zurückgezahlt, so muss dieser in der
Regel ein Entgeld, die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, an den
Darlehensgeber zahlen. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung sollen durch
die vorzeitige Rückzahlung für den Darlehensgeber entstandene Zinsverluste
ausgeglichen werden – die Vorfälligkeitsentschädigung soll also
Wiederanlageverluste der Banken ausgleichen.
Es ist allerdings zu beachten, dass Banken prinzipiell nicht verpflichtet
sind, vergebene Kredite vor Beendigung der Zinsbindungsfrist zurückzunehmen. |
| Vorfinanzierung | Von Vorfinanzierung spricht man, wenn ein Darlehensgeber Darlehen zur
Sofortfinanzierung gewährt, bei denen diverse andere
Endfinanzierungselemente (z. B. gleichzeitiger Abschluss eines
Bausparvertrages) ebenfalls mit eingebunden sind. Die Mittel aus den
vereinbarten Endfinanzierungselementen lösen den sog. Vorfinanzierungskredit
schließlich ab |
| Warenkredit | Warenkredite sind eine recht selten vorkommende Kreditform. Es handelt sich
bei einem Warenkredit um einen Kredit, der durch Waren bzw. durch die
Verpfändung von Waren gedeckt ist. Neben dem Mittel der Verpfändung von
Waren kann diese Art von Kredit auch gesichert werden durch z. B.
Einlagerung auf den Namen der Bank oder Schlüsselübergabe. |
| Widerrufsrecht | Als Widerrufsrecht bezeichnet man das Recht einer Person (z. B. eines
Kreditnehmers) einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten
Frist zu widerrufen; also aufzukündigen. |
| Zahlungsfähigkeit | Als Zahlungsfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeiten und Möglichkeiten eines
Kreditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ein anderer
Begriff für Zahlungsfähigkeit ist „Solvenz“.
Sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen bzw.
nachkommen können, so spricht man Zahlungsunfähigkeit bzw. „Insolvenz“. |
| Zins | Als Zins bezeichnet man das Entgeld, dass vom Kreditnehmer an den
Kreditgeber für das gewährte Darlehen gezahlt werden muss; beim Zins handelt
es sich also um den Preis für zeitweise überlassenes Geld. Der Zins muss in
den meisten Fällen periodisch zurückgezahlt werden und wird in der Regel als
Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben – dem sog.
Nominalzinssatz. Bei Immobilienkrediten werden die Zinsen meist als
Jahreszins in „Prozent per anno (% p. a.)“ angegeben („per annum“ = „pro
Jahr“).
Der in Prozent ausgedrückte Preis für geliehenes Kapital wird als Zinssatz
bezeichnet. Die Höhe der Zinssätze richtet sich in der Regel nach der
Laufzeit des Kredits. Allerdings sind auch andere Kriterien von Bedeutung,
z. B. Art und Rangstelle der Absicherung des Darlehens, Angebot und
Nachfrage an Geld- und Kapitalmärkten und natürlich die Bonität des
Kreditwerbers.
Zinsen sind der Preis für die Leihgabe von Geldwerten über einen bestimmten
Zeitraum. Ist der Zeitraum unbestimmt muss unterschieden werden zwischen
Zins mit und Zins ohne Zinseszins. Beim Zins mit Zinseszins wird der Zins
(sofern er nicht abgetragen wird oder werden kann) jeweils nach festgelegten
Intervallen der Schuld hinzugefügt und somit im nächsten Intervall mit
verzinst. Beim Zins ohne Zinseszins dagegen wird dieser nach jeweils
festgelegten Intervallen vom Schuldner an den Gläubiger ausgezahlt.
Zur Unterscheidung von Soll- und Habenzinsen: Nimmt man einen Kredit z. B.
bei einer Bank auf, so spricht man von Sollzinsen. Legt man im Gegensatz
dazu Geld bei einer Bank an, spricht man von Habenzinsen. |