| Zinsbindung | Als Zinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, für den der zwischen
Darlehensgeber und Darlehensnehmer vereinbarte Zinssatz gültig ist.
Innerhalb dieses Zeitraums ist das Risiko der Zinsschwankung somit
ausgeschlossen. Derartige Darlehen werden auch als Festzinsdarlehen
bezeichnet. Man muss allerdings darauf achten, die Zinsbindung nicht mit der
Darlehenslaufzeit zu verwechseln. Die Laufzeit des Darlehens gibt an, bis
wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss und bezieht sich nicht auf
Zinsbindung. |
| Zinsbindungsfrist | Als Zinsbindungsfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem sich der im
Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz nicht verändert. Die Zinsbindungsfristen
können unterschiedlich sein; üblich sind Fristen von 5, 10 oder 15 Jahren.
Sollte der Kredit nach dem Ende der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit
haben ist eine Anschlussfinanzierung erforderlich. In diesem Fall wird ein
neuer, am aktuellen Kapitalmarktniveau orientierter, Festzinssatz
vereinbart. |
| Zinsgleitklausel | Bei der Zinsgleitklausel handelt es sich um eine Klausel in den
Darlehensbedingungen, die seit 1. März 1997 in Kraft ist. Die
Zinsgleitklausel berechtigt den Darlehensgeber, Darlehenszinsen mit
sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer zu
erhöhen oder zu senken. Dies ist dadurch möglich, dass der Zinssatz durch
die Zinsgleitklausel an einen Indikator, z. B. den Diskontsatz gekoppelt
ist. Der Verbraucher bzw. Kunde eines Kreditunternehmens braucht sich
aufgrund dieser Klausel um mögliche Änderungen nicht mehr zu kümmern. |
| Zwischenfinanzierung | Zum Mittel der Zwischenfinanzierung wird besonders im Wohnungsbau, vor allem
bei Neubauten, gegriffen. Zwischenfinanzierungen sind besonders in Fällen
üblich, in denen der Zeitraum vom Baubeginn bis zur Auszahlung der
Bauspargelder oder Hypothekendarlehen finanziell überbrückt werden muss; es
handelt sich also um ein Mittel zur Überbrückung eines kurzfristigen
Kreditbedarfs. Bei der Zwischenfinanzierung handelt es sich um kurz- bis
mittelfristige Kredite, die später meist durch die Auszahlung langfristiger
Finanzierungsmittel abgelöst werden (z. B. langfristige Darlehen oder
Eigenkapital). |