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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
Bankübliche SicherheitenUm ein Darlehen erhalten zu können, müssen dem jeweiligen Kreditinstitut ausreichende Sicherheiten gestellt werden. Im Prinzip wird dem Kunden also abverlangt, Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die jeweilige Bank zu übertragen. Generell kann gesagt werden, dass das Bedürfnis nach Kreditsicherheit bei den Unternehmen um so größer ist, desto länger die Laufzeit des Kredites ist. Es gibt eine recht große Bandbreite von banküblichen Sicherheiten. Diese können z. B. sein: -Bürgschaften (auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften) -Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand an das Kreditinstitut. Hier ist auch die mögliche Sicherungsübereignung von Fahrzeugen, Maschinen, Einrichtungen oder Geräten zu nennen. -Grundschulden -Bausparverträge -Privatvermögen wie Sparguthaben, Festgelder und Wertpapiere -Sparbriefe -Aktien -Hypotheken -Lebensversicherungen (Rückkaufwert) Es muss bedacht werden, dass die oben aufgeführten Sicherheiten aus Sicht der Kreditinstitute keinesfalls als gleichwertig einzustufen sind. Wichtig ist nicht der gegenwärtige Wert einer Sicherheit, sondern die künftige Liquidierbarkeit. Dies gilt besonders für Gewerbeobjekte.
 
BankvorausdarlehenAls Bankvorausdarlehen bezeichnet man von Kreditinstituten bezeichnete Darlehen, zu deren Tilgung gleichzeitig ein oder mehrere Bausparverträge abgeschlossen werden. Dabei entspricht die Bausparsumme der Höhe des Darlehens (also des Bankvorausdarlehens). Bis zur eigentlichen Zuteilung sind Sparbeiträge und Zinsen für das Bankvorausdarlehen zu entrichten. Die Bausparsumme löst das in Anspruch genommene Bankvorausdarlehen schließlich ab. Dies bedeutet, dass das Darlehen zurückgezahlt werden muss, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Prinzipiell könnte man Bankvorausdarlehen also auch als Vorfinanzierung der Bausparsumme bezeichnen. In der Regel bieten Bausparkassen einen sehr günstigen Zinssatz für den Abschluss eines Bankvorausdarlehens an.
 
Basel IIHiermit bezeichnet man eine im Juni 1999 eröffnete Diskussion um die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute. Ziel der Diskussion ist, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Da der Umgang der Kreditinstitute stets mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und anderen Risiken verbunden ist, dürfen derartige Leistungen zu keinerlei Instabilitäten im Finanzsektor führen. Aus diesem Grund legte der „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ im Juni 1999 ein Konsultationspapier vor, mit dem die eigentliche Diskussion um „Basel II“ seinen Anfang nahm. Es geht darum, mögliche Risiken im Kreditgeschäft besser zu erfassen und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter auszugestalten, wobei ganz besonders neue Aufsichtsregeln für Kreditinstitute von besonderer Bedeutung sind. Nach dieser Neuregelung sollen die Banken für eine strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt werden. Im Grunde bedeutet dies, dass Kreditinstitute wie z. B. Banken je nach Höhe des Risikos des Kreditnehmers umso mehr Eigenkapital vorhalten sollen. Insofern sind also nicht nur Kreditinstitute, sondern auch mittelständische Firmenkunden von diesen Veränderungen maßgeblich betroffen, besonders wenn es um die Verfügbarkeit von Bankkrediten und Kreditkonditionen geht. Ein wichtiges Ziel von Basel II ist auch, die Besonderheiten des Mittelstands im Vergleich zu großen Unternehmen zu berücksichtigen, um eine Benachteiligung kleiner und mittlerer Firmen möglichst auszuschließen. Eine intensive Auseinandersetzung mit Finanzierungsfragen soll sich besonders lohnen und zu besseren Ergebnissen bei Verhandlungen um Konditionen führen. Unternehmer, die bei allen Entscheidungen über Investitionen und Finanzierungen auch die Rückwirkungen auf die Bonität beachten, sollen sich dadurch zugleich günstigere Finanzierungskonditionen sichern. Durch Basel II wird also in Deutschland und vielen anderen Ländern ein Paradigmenwechsel zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht vollzogen. Außerdem ist eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Banken vorgesehen. Laut Zeitplan soll Basel II Ende 2006 endgültig Inkrafttreten.
 
BaufinanzierungBei der sog. „Baufinanzierung“ handelt es sich um die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen, also des Erwerbs oder Baues einer Wohnimmobilie. Dabei gibt es eine Vielzahl von Baufinanzierungsanbietern, die verschiedenste Konditionen bieten und die unterschiedlichsten Produkte im Angebot haben. Das macht die Suche nach dem günstigsten Anbieter natürlich nicht einfach. Heute setzen sich immer mehr Baufinanzierungen „aus einer Hand“ durch. Das bedeutet, dass Darlehen von Bank, Hypothekenbank, Versicherungsgesellschaft und Bausparkasse in einem Kreditpaket zusammengefasst werden. Dies ermöglicht dem Bauherrn die Vorzüge der unterschiedlichsten Finanzierungsmöglichkeiten zu kombinieren. Eine wichtige Rolle bei der Baufinanzierung spielen allerdings Eigenkapital und Eigenleistung, wobei besonders sog. Grundschulden eine wichtige Rolle spielen. Meist werden bis zu 60 % des Beleihungswertes durch langfristige Hypothekendarlehen (Tilgungshypothek) und bis zu 80 % durch nachrangige Darlehen (Bauspardarlehen) abgesichert. Aus dem sog. „Tilgungsplan“ geht der genaue zeitliche Ablauf des Tilgungsprozesses hervor. Der verbleibende Rest wird durch Eigenkapital abgedeckt. Gerade Bankdarlehen haben oftmals recht lange Laufzeiten; teilweise bis zu 30 Jahren. Deshalb haben sie meist niedrige Tilgungsraten, wobei der Bauherr die Wahl hat zwischen Festzinssätzen (für eine bestimmte Zinsfestschreibungsperiode) oder variablen Zinssätzen. Bauspardarlehen dagegen werden, je nach Höhe des Tilgungsbeitrages und des Darlehenszinssatzes, wesentlich früher getilgt (meist nach 6 bis 16 Jahren) und sind dabei mit festen oder variablen Zinssätzen und mit unterschiedlichen Tilgungsmodalitäten ausgestattet. Bei Neubauten verlangen Kreditinstitute meist eine Mindesttilgung von 1 Prozent, was zu einer durchschnittlichen Laufzeit von etwa 30 Jahren führt (wobei die Tilgungsdauer in der Praxis durch Sondertilgungen oft erheblich verkürzt wird).
 
BaukindergeldUnter bestimmten Umständen haben Besitzer von Eigentumswohnungen und Häusern die Möglichkeit, für jedes im Haushalt lebende Kind eine so genannte „Kinderzulage“ zu beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Eigenheimzulage bekommt. Nach der Neuregelung werden für einen Zeitraum von immerhin 8 Jahren pro Jahr und Kind 700 Euro gezahlt. Fakt ist allerdings, dass dieses Geld nicht wirklich ausgezahlt, sondern von der Einkommenssteuerschuld abgezogen wird. Zahlt der Bauherr keine Steuern, bekommt er die Summe ausgezahlt.
 
BauspardarlehenBei einem Bauspardarlehen handelt es sich um ein Darlehen, das nur zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden kann. Der Vertrag zwischen Sparer und Bausparkasse über eine bestimmte Bausparsumme stellt die Grundlage des Bausparens dar. Für den Abschluss eines Vertrages muss der Sparer allerdings erst ein gewisses Mindestsparguthaben vorweisen, dass je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 40 % und 50 % der Bausparsumme beträgt. Das Bauspardarlehen ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben (und beträgt somit je nach Tarifvariante zwischen 50 % oder 60 % der gesamten Bausparsumme). Dieses Guthaben wird in festen monatlichen Beiträgen zurückgezahlt, allerdings sind Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich. Bauspardarlehen zeichnen sich durch (meist) günstige und feste Zinssätze aus. Ein Bauspardarlehen wird in einem Zeitraum zwischen 6 und 16 Jahren zurückgezahlt, wobei die Rückzahlungsdauer abhängig ist vom jeweiligen Darlehenszinssatz und der Höhe des Tilgungsbeitrags. Ein besonderer Vorteil des Bausparens ist die oftmals gewährte staatliche Förderung. Meist sind Bauspardarlehen durch Grundpfandrechte an einem Pfandobjekt (z. B. ein Grundstück) zu sichern. Oftmals wird für den Abschluss eines Bauspardarlehens auch ein Nachweis über den Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangt.
 


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