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| Bankübliche Sicherheiten | Um ein Darlehen erhalten zu können, müssen dem jeweiligen Kreditinstitut
ausreichende Sicherheiten gestellt werden. Im Prinzip wird dem Kunden also
abverlangt, Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die
jeweilige Bank zu übertragen. Generell kann gesagt werden, dass das
Bedürfnis nach Kreditsicherheit bei den Unternehmen um so größer ist, desto
länger die Laufzeit des Kredites ist.
Es gibt eine recht große Bandbreite von banküblichen Sicherheiten. Diese
können z. B. sein:
-Bürgschaften (auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften)
-Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand an
das Kreditinstitut. Hier ist auch die mögliche Sicherungsübereignung von
Fahrzeugen, Maschinen, Einrichtungen oder Geräten zu nennen.
-Grundschulden
-Bausparverträge
-Privatvermögen wie Sparguthaben, Festgelder und Wertpapiere
-Sparbriefe
-Aktien
-Hypotheken
-Lebensversicherungen (Rückkaufwert)
Es muss bedacht werden, dass die oben aufgeführten Sicherheiten aus Sicht
der Kreditinstitute keinesfalls als gleichwertig einzustufen sind. Wichtig
ist nicht der gegenwärtige Wert einer Sicherheit, sondern die künftige
Liquidierbarkeit. Dies gilt besonders für Gewerbeobjekte. | | | | | Bankvorausdarlehen | Als Bankvorausdarlehen bezeichnet man von Kreditinstituten bezeichnete
Darlehen, zu deren Tilgung gleichzeitig ein oder mehrere Bausparverträge
abgeschlossen werden. Dabei entspricht die Bausparsumme der Höhe des
Darlehens (also des Bankvorausdarlehens). Bis zur eigentlichen Zuteilung
sind Sparbeiträge und Zinsen für das Bankvorausdarlehen zu entrichten. Die
Bausparsumme löst das in Anspruch genommene Bankvorausdarlehen schließlich
ab. Dies bedeutet, dass das Darlehen zurückgezahlt werden muss, sobald der
Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Prinzipiell könnte man Bankvorausdarlehen also auch als Vorfinanzierung der
Bausparsumme bezeichnen. In der Regel bieten Bausparkassen einen sehr
günstigen Zinssatz für den Abschluss eines Bankvorausdarlehens an. | | | | | Basel II | Hiermit bezeichnet man eine im Juni 1999 eröffnete Diskussion um die
Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute. Ziel der
Diskussion ist, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen.
Da der Umgang der Kreditinstitute stets mit Kredit-, Markt-, Liquiditäts-
und anderen Risiken verbunden ist, dürfen derartige Leistungen zu keinerlei
Instabilitäten im Finanzsektor führen. Aus diesem Grund legte der „Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht“ im Juni 1999 ein Konsultationspapier vor, mit
dem die eigentliche Diskussion um „Basel II“ seinen Anfang nahm. Es geht
darum, mögliche Risiken im Kreditgeschäft besser zu erfassen und die
Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter auszugestalten,
wobei ganz besonders neue Aufsichtsregeln für Kreditinstitute von besonderer
Bedeutung sind.
Nach dieser Neuregelung sollen die Banken für eine strengere und präzisere
Risikomessung gezielt belohnt werden.
Im Grunde bedeutet dies, dass Kreditinstitute wie z. B. Banken je nach Höhe
des Risikos des Kreditnehmers umso mehr Eigenkapital vorhalten sollen.
Insofern sind also nicht nur Kreditinstitute, sondern auch mittelständische
Firmenkunden von diesen Veränderungen maßgeblich betroffen, besonders wenn
es um die Verfügbarkeit von Bankkrediten und Kreditkonditionen geht. Ein
wichtiges Ziel von Basel II ist auch, die Besonderheiten des Mittelstands im
Vergleich zu großen Unternehmen zu berücksichtigen, um eine Benachteiligung
kleiner und mittlerer Firmen möglichst auszuschließen.
Eine intensive Auseinandersetzung mit Finanzierungsfragen soll sich
besonders lohnen und zu besseren Ergebnissen bei Verhandlungen um
Konditionen führen. Unternehmer, die bei allen Entscheidungen über
Investitionen und Finanzierungen auch die Rückwirkungen auf die Bonität
beachten, sollen sich dadurch zugleich günstigere Finanzierungskonditionen
sichern.
Durch Basel II wird also in Deutschland und vielen anderen Ländern ein
Paradigmenwechsel zu einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht
vollzogen. Außerdem ist eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für
Banken vorgesehen.
Laut Zeitplan soll Basel II Ende 2006 endgültig Inkrafttreten. | | | | | Baufinanzierung | Bei der sog. „Baufinanzierung“ handelt es sich um die Finanzierung
wohnwirtschaftlicher Maßnahmen, also des Erwerbs oder Baues einer
Wohnimmobilie. Dabei gibt es eine Vielzahl von Baufinanzierungsanbietern,
die verschiedenste Konditionen bieten und die unterschiedlichsten Produkte
im Angebot haben. Das macht die Suche nach dem günstigsten Anbieter
natürlich nicht einfach.
Heute setzen sich immer mehr Baufinanzierungen „aus einer Hand“ durch. Das
bedeutet, dass Darlehen von Bank, Hypothekenbank, Versicherungsgesellschaft
und Bausparkasse in einem Kreditpaket zusammengefasst werden. Dies
ermöglicht dem Bauherrn die Vorzüge der unterschiedlichsten
Finanzierungsmöglichkeiten zu kombinieren.
Eine wichtige Rolle bei der Baufinanzierung spielen allerdings Eigenkapital
und Eigenleistung, wobei besonders sog. Grundschulden eine wichtige Rolle
spielen. Meist werden bis zu 60 % des Beleihungswertes durch langfristige
Hypothekendarlehen (Tilgungshypothek) und bis zu 80 % durch nachrangige
Darlehen (Bauspardarlehen) abgesichert. Aus dem sog. „Tilgungsplan“ geht der
genaue zeitliche Ablauf des Tilgungsprozesses hervor.
Der verbleibende Rest wird durch Eigenkapital abgedeckt.
Gerade Bankdarlehen haben oftmals recht lange Laufzeiten; teilweise bis zu
30 Jahren. Deshalb haben sie meist niedrige Tilgungsraten, wobei der Bauherr
die Wahl hat zwischen Festzinssätzen (für eine bestimmte
Zinsfestschreibungsperiode) oder variablen Zinssätzen. Bauspardarlehen
dagegen werden, je nach Höhe des Tilgungsbeitrages und des
Darlehenszinssatzes, wesentlich früher getilgt (meist nach 6 bis 16 Jahren)
und sind dabei mit festen oder variablen Zinssätzen und mit
unterschiedlichen Tilgungsmodalitäten ausgestattet.
Bei Neubauten verlangen Kreditinstitute meist eine Mindesttilgung von 1
Prozent, was zu einer durchschnittlichen Laufzeit von etwa 30 Jahren führt
(wobei die Tilgungsdauer in der Praxis durch Sondertilgungen oft erheblich
verkürzt wird). | | | | | Baukindergeld | Unter bestimmten Umständen haben Besitzer von Eigentumswohnungen und Häusern
die Möglichkeit, für jedes im Haushalt lebende Kind eine so genannte
„Kinderzulage“ zu beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine
Eigenheimzulage bekommt.
Nach der Neuregelung werden für einen Zeitraum von immerhin 8 Jahren pro
Jahr und Kind 700 Euro gezahlt.
Fakt ist allerdings, dass dieses Geld nicht wirklich ausgezahlt, sondern von
der Einkommenssteuerschuld abgezogen wird. Zahlt der Bauherr keine Steuern,
bekommt er die Summe ausgezahlt. | | | | | Bauspardarlehen | Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um ein Darlehen, das nur zu
wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden kann.
Der Vertrag zwischen Sparer und Bausparkasse über eine bestimmte
Bausparsumme stellt die Grundlage des Bausparens dar. Für den Abschluss
eines Vertrages muss der Sparer allerdings erst ein gewisses
Mindestsparguthaben vorweisen, dass je nach Bausparkasse und Tarif zwischen
40 % und 50 % der Bausparsumme beträgt.
Das Bauspardarlehen ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen
Bausparsumme und angespartem Guthaben (und beträgt somit je nach
Tarifvariante zwischen 50 % oder 60 % der gesamten Bausparsumme). Dieses
Guthaben wird in festen monatlichen Beiträgen zurückgezahlt, allerdings sind
Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich.
Bauspardarlehen zeichnen sich durch (meist) günstige und feste Zinssätze
aus.
Ein Bauspardarlehen wird in einem Zeitraum zwischen 6 und 16 Jahren
zurückgezahlt, wobei die Rückzahlungsdauer abhängig ist vom jeweiligen
Darlehenszinssatz und der Höhe des Tilgungsbeitrags. Ein besonderer Vorteil
des Bausparens ist die oftmals gewährte staatliche Förderung.
Meist sind Bauspardarlehen durch Grundpfandrechte an einem Pfandobjekt (z.
B. ein Grundstück) zu sichern. Oftmals wird für den Abschluss eines
Bauspardarlehens auch ein Nachweis über den Abschluss einer
Gebäudeversicherung verlangt. | | | |
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