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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
BausparkasseBei Bausparkassen handelt es sich um Kreditinstitute die Bausparern Darlehen zur Finanzierung „wohnwirtschaftlicher Maßnahmen“ (also des Erwerbs oder Baues einer Wohnimmobilie) gewähren. Dies funktioniert, indem die Bausparkassen die Einlagen von Bausparern nach Kollektivgrundsätzen entgegennehmen um dann aus den gesammelten Beiträgen Darlehen zu finanzieren. Es muss unterschieden werden zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bausparkassen (Landesbausparkassen).
 
BausparsummeAls Bausparsumme bezeichnet man den Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Höhe dieses Betrages wird von dem späteren Finanzierungsbedarf des Kunden sowie von seinem Sparvermögen bestimmt. Die eigentliche Bausparsumme setzt sich zusammen aus dem Bauspardarlehen und dem Bausparguthaben (des Kunden). Das Bauspardarlehen entspricht dabei der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben (= Bauspareinlagen des Darlehenempfängers). Abschlussgebühr und Tilgungsbetrag richten sich nach der Höhe der Bausparsumme.
 
BeamtendarlehenBei Beamtendarlehen handelt es sich um Darlehen speziell für Beamte auf Lebenszeit oder Angestellte des öffentlichen Dienstes. Da gerade diese Menschen eine besonders sichere Versorgungssituation vorweisen können, bietet dieses Finanzierungsmodell außergewöhnlich günstige Konditionen, d.h. eine lange Laufzeit von 12 bis 20 Jahren und äußerst niedrige Festzinskonditionen sowie niedrige Raten. Die niedrigen Zinssätze von Beamtendarlehen liegen deutlich unter denen, die im Rahmen von Ratenkrediten von Banken und Sparkassen gewährt werden. Beamtendarlehen werden in der Regel von Versicherungsgesellschaften ausbezahlt; die eigentliche Tilgung des Darlehens erfolgt durch eine Kapitallebensversicherung. Am Ende der Laufzeit werden die Überschüsse der Lebensversicherung dem Kunden ausgezahlt. Je nach Anbieter beträgt die Mindestdarlehensumme bei Beamtendarlehen 5000 Euro bzw. 10000 Euro; das Höchstalter für die Beantragung eines derartigen Darlehens bewegt sich zwischen 53 und 58 Jahren.
 
BearbeitungsgebührIn den meisten Fällen erheben Darlehengeber (also Banken und Kreditinstitute) von ihren Kunden ein Entgeld für die Bearbeitung der Darlehensanfrage, die sog. „Bearbeitungsgebühr“. Meist hängen diese Gebühren direkt von der Kreditsumme ab und werden im Effektivzins bereits mit verrechnet. Die Bearbeitungsgebühren stellen somit einen wichtigen und nicht zu vernachlässigenden Bestandteil der Kreditnebenkosten dar.
 
Befristung der KreditzusageWenn ein Kreditgeber einem Kunden einen Kredit gewährt, gilt diese Zusage in der Regel nur für einen bestimmten, also befristeten, Zeitraum. Wenn der Kunde bzw. Kreditnehmer den Kredit innerhalb dieser Frist nicht annimmt bzw. unterschreibt, so muss er den Kredit neu beantragen.
 
BeleihungAls Beleihung bezeichnet man die Gewährung eines Kredites aufgrund einer Sicherheit. Oftmals werden Kredite zur Baufinanzierung dadurch abgesichert, dass das Baugrundstück oder das zu errichtende Bauwerk beliehen werden. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Beleihungsgrenze, die sich von dem Beleihungswert des betreffenden Objektes ableitet. Zur Absicherung des Kreditgebers wird das zu beleihende Objekt also mit einer Grundschuld belastet. Zum Mittel der „Beleihung“ wird besonders dann gegriffen, wenn andere Sicherheiten wie Eigenkapital oder z. B. Wertpapiere nicht vorhanden sind. Wird eine Lebensversicherung beliehen („Policen-Darlehen“), so ist dies meist bis zur Höhe des Rückkaufwertes möglich. Es können allerdings nur Lebensversicherungen und Rentenversicherungen beliehen werden, die einen Sparvorgang enthalten. Beleihungen stellen meist eine günstige Alternative zu einem Bankkredit dar, da die Zinssätze in der Regel günstiger sind.
 


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