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| Beleihungswert | Als Beleihungswert bezeichnet man den von einem Kreditgeber oder
Sachverständigen festgelegten Wert für Vermögensgegenstände (z. B.
Immobilien und Wertpapiere), die beliehen werden und somit als
Kreditsicherheit dienen sollen. Entscheidend ist stets der Marktwert des zu
beleihenden Objektes. Dieser richtet sich nach Verkehrswert, Ertragswert,
Bauwert und Bodenwert. Der Beleihungswert sollte Verkehrswert und
Herstellungswert nicht übersteigen. Deshalb wird von dem Beleihungswert
stets ein ausreichender Sicherheitsabschlag abgezogen, welcher sich nach der
Verwertbarkeit des zu beleihenden Objektes und den absehbaren Risiken
richtet.
Die sog. „Beleihungsgrenze“ bezeichnet dann die Höhe des Kredites, welchen
eine Bank aufgrund des ermittelten Beleihungswertes für ein Objekt gewähren
kann. Bei Grundstücken und Gebäuden sind dies meist 60 % des ermittelten
Wertes; in manchen Fällen auch bis zu 80 %. | | | | | Bereitstellungszinsen | Kreditinstitute stellen einem Kunden sog. „Bereitstellungszinsen“ in
Rechnung, wenn das (bewilligte) Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten
Frist abgerufen wird. Dies wird damit begründet, dass nach der
Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitgestellt werden, für die
ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten anfallen.
Die Fristen, nach denen diese Zinsen/Provisionen fällig werden, können je
nach Kreditinstitut erheblich variieren (in manchen Fällen schon nach einem
Monat, andere Institute gewähren Fristen bis zu neun Monaten); die Höhe der
Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der monatlichen Darlehenssumme
betragen.
In einigen Fällen sind die Bereitstellungszinsen als Werbungskosten bzw. als
Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. | | | | | Blankokredit | Bei einem Blankokredit handelt es sich um einen Kredit, der ohne das
Einholen von Sicherheiten gewährt wird. Entscheidend für die Vergabe eines
Blankokredites ist die Bonität, also die persönliche und sachliche
Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. | | | | | Bonitätsprüfung | Mittels der Bonitätsprüfung werden Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
von potentiellen Kreditnehmern (Privatpersonen oder Firmen) festgestellt. In
den meisten Fällen (besonders bei hohen Kreditbeträgen) ist eine
Bonitätsprüfung vor der Vergabe eines Darlehens obligatorisch (siehe auch:
Bonität).
Bonitätsprüfungen werden oftmals von sog. Ratingagenturen ausgeführt und
sollen die Kreditinstitute vor möglichen finanziellen Verlusten schützen.
Der häufigste Grund für das Ablehnen eines Kredites sind Negativeinträge bei
der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) über einen
potenziellen Kreditnehmer. | | | | | Bürgschaft | Eine Bürgschaft dient der Absicherung der Forderung eines Gläubigers (meist
einer Bank) bei Zahlungsunfähikeit oder –unwilligkeit eines Schuldners. Es
handelt sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, bei dem sich ein sog.
Bürge bereiterklärt, dem Gläubiger bzw. Kreditgeber gegenüber für die
Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (dem so genannten
Hauptschuldner) einzustehen. Dies bedeutet, dass der Bürge, falls der
Hauptschuldner nicht zahlt, für die ausstehende Summe aufkommen muss. Eine
Bürgschaft kann sowohl von Personen, als auch von Kreditinstituten und
diversen anderen Institutionen übernommen werden.
Im Falle einer sog. „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ ist der Bürge zur
sofortigen Zahlung verpflichtet, wenn der Darlehensnehmer den fälligen
Betrag nicht pünktlich bezahlen sollte. Liegt keine selbstschuldnerische
Bürgschaft vor, so kann der Bürge von dem Gläubiger verlangen, dass dieser
zuerst gegen den Hauptschuldner klagt (Zwangsvollstreckung). | | | | | Darlehen | Als Darlehen bezeichnet man einen langfristigen Kredit, der dem
Kreditempfänger (Darlehensnehmer) vom Kreditgeber (Darlehensgeber) zumeist
in einer Summe gewährt und ausgezahlt wird. Der Kreditempfänger muss den
Kredit daraufhin nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan an den
Kreditgeber zurückzahlen – zumeist in Raten, in seltenen Fällen aber auch in
einer Summe. Bei der Rückzahlung fallen für den Darlehensnehmer zusätzliche
Kosten an, nämlich neben den Tilgungsbeträgen die Zinsen und sonstige
Beträge (z. B. Bearbeitungsentgeld). | | | |
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