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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
BeleihungswertAls Beleihungswert bezeichnet man den von einem Kreditgeber oder Sachverständigen festgelegten Wert für Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien und Wertpapiere), die beliehen werden und somit als Kreditsicherheit dienen sollen. Entscheidend ist stets der Marktwert des zu beleihenden Objektes. Dieser richtet sich nach Verkehrswert, Ertragswert, Bauwert und Bodenwert. Der Beleihungswert sollte Verkehrswert und Herstellungswert nicht übersteigen. Deshalb wird von dem Beleihungswert stets ein ausreichender Sicherheitsabschlag abgezogen, welcher sich nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Objektes und den absehbaren Risiken richtet. Die sog. „Beleihungsgrenze“ bezeichnet dann die Höhe des Kredites, welchen eine Bank aufgrund des ermittelten Beleihungswertes für ein Objekt gewähren kann. Bei Grundstücken und Gebäuden sind dies meist 60 % des ermittelten Wertes; in manchen Fällen auch bis zu 80 %.
 
BereitstellungszinsenKreditinstitute stellen einem Kunden sog. „Bereitstellungszinsen“ in Rechnung, wenn das (bewilligte) Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Dies wird damit begründet, dass nach der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitgestellt werden, für die ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten anfallen. Die Fristen, nach denen diese Zinsen/Provisionen fällig werden, können je nach Kreditinstitut erheblich variieren (in manchen Fällen schon nach einem Monat, andere Institute gewähren Fristen bis zu neun Monaten); die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der monatlichen Darlehenssumme betragen. In einigen Fällen sind die Bereitstellungszinsen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
 
BlankokreditBei einem Blankokredit handelt es sich um einen Kredit, der ohne das Einholen von Sicherheiten gewährt wird. Entscheidend für die Vergabe eines Blankokredites ist die Bonität, also die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers.
 
BonitätsprüfungMittels der Bonitätsprüfung werden Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von potentiellen Kreditnehmern (Privatpersonen oder Firmen) festgestellt. In den meisten Fällen (besonders bei hohen Kreditbeträgen) ist eine Bonitätsprüfung vor der Vergabe eines Darlehens obligatorisch (siehe auch: Bonität). Bonitätsprüfungen werden oftmals von sog. Ratingagenturen ausgeführt und sollen die Kreditinstitute vor möglichen finanziellen Verlusten schützen. Der häufigste Grund für das Ablehnen eines Kredites sind Negativeinträge bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) über einen potenziellen Kreditnehmer.
 
BürgschaftEine Bürgschaft dient der Absicherung der Forderung eines Gläubigers (meist einer Bank) bei Zahlungsunfähikeit oder –unwilligkeit eines Schuldners. Es handelt sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, bei dem sich ein sog. Bürge bereiterklärt, dem Gläubiger bzw. Kreditgeber gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (dem so genannten Hauptschuldner) einzustehen. Dies bedeutet, dass der Bürge, falls der Hauptschuldner nicht zahlt, für die ausstehende Summe aufkommen muss. Eine Bürgschaft kann sowohl von Personen, als auch von Kreditinstituten und diversen anderen Institutionen übernommen werden. Im Falle einer sog. „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ ist der Bürge zur sofortigen Zahlung verpflichtet, wenn der Darlehensnehmer den fälligen Betrag nicht pünktlich bezahlen sollte. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so kann der Bürge von dem Gläubiger verlangen, dass dieser zuerst gegen den Hauptschuldner klagt (Zwangsvollstreckung).
 
DarlehenAls Darlehen bezeichnet man einen langfristigen Kredit, der dem Kreditempfänger (Darlehensnehmer) vom Kreditgeber (Darlehensgeber) zumeist in einer Summe gewährt und ausgezahlt wird. Der Kreditempfänger muss den Kredit daraufhin nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan an den Kreditgeber zurückzahlen – zumeist in Raten, in seltenen Fällen aber auch in einer Summe. Bei der Rückzahlung fallen für den Darlehensnehmer zusätzliche Kosten an, nämlich neben den Tilgungsbeträgen die Zinsen und sonstige Beträge (z. B. Bearbeitungsentgeld).
 


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