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| Dingliche Absicherung | Absicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte (z. B. Hypothek oder
Grundschuld). Gerade wenn es um Kredite zur Finanzierung kostspieliger
wohnwirtschaftlicher Maßnahmen geht (z. B. Bauspardarlehen), werden diese in
der Regel dinglich abgesichert. Eine Ausnahme stellen hier Blankodarlehen
und Darlehen gegen Negativerklärung dar, bei diesen Darlehensformen wird
eine dingliche Absicherung nicht gefordert. | | | | | Disagio | Das Disagio (welches in der Regel in Prozent angegeben wird) ist ein
Abschlag vom Nennwert (gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel
hat) oder der Parität (Austauschverhältnis zwischen zwei oder mehreren
Währungen), welcher bei der Ausreichung eines Kredites vereinbart werden
kann.
Folgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen:
Es wurde ein Kredit in Höhe von 100 000 Euro mit einem Disagio von 5 %
vereinbart. In diesem Fall würden von den 100 000 Euro insgesamt 5000 Euro
abgezogen; es würden also nur 95 000 Euro ausgezahlt. Trotzdem müssen aber
100 000 Euro zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag
von 100 000 Euro berechnet. | | | | | Dispositionskredit | Bei einem Dispositionskredit –oftmals auch kurz als Dispo bezeichnet-
handelt es sich um einen Überziehungskredit, mit dem ein Kunde sein
Girokonto bis zu einer mit der Bank vereinbarten Kreditlinie überziehen
kann. Grundsätzlich kann eine Privatperson über die Inanspruchnahme des
Dispositionskredites frei verfügen - es müssen also keine weiteren Formulare
ausgefüllt werden und Sicherheiten werden ebenfalls nicht verlangt. In der
Regel ist ein derartiger Überziehungskredit bis zu einer Höhe von zwei bis
drei Monatsgehältern möglich. Für einen Dispositionskredit fallen neben den
Zinsen keine weiteren Kosten wie z. B. Bearbeitungsgebühren an. | | | | | Effektivverzinsung | Die Effektivverzinsung, auch Rendite genannt, gibt die reale Verzinsung
eines Investments an, also nach Abzug aller Kosten wie Ankaufs- und
Verkaufsgebühren, Agio oder Disagio, Form der Tilgung, Erwerbs- und
Rückzahlungskursen sowie der Laufzeit. In der Regel wird die
Effektivverzinsung in Prozent angegeben. | | | | | Effektivzins | Der Effektivzins - oftmals auch Endpreisangabe genannt - bezeichnet den
effektiven Jahreszins (also die Gesamtkosten eines Kredits) und wird in
Prozent pro Jahr angegeben. Beim Effektivzins werden neben den Zinsen für
einen überlassenen Kredit, dem Nominalzinssatz, auch Bearbeitungsgebühren,
Kreditvermittlungskosten, Zinseszinseffekte, Agio und Disagio, Prämien für
Restschuldversicherungen usw. berücksichtigt. Der Effektivzinssatz setzt
sich demnach zusammen aus Nominalzinssatz und Nebenkosten.
Im Effektivzins fließen also auch Preisbestandteile ein, die für den
Kreditnehmer nicht offensichtlich erkennbar sind. Da Kreditgeber zur Angabe
eines Effektivzinses verpflichtet sind (Preisangabenverordnung), ermöglicht
dies dem Kunden eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote. | | | | | Eigenheimzulage | Bei der sog. Eigenheimzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung
für Menschen, die Wohneigentum bilden wollen, also für Bauherren oder
Erwerber von eigengenutztem Wohneigentum. Diese Zulage wird einmal jährlich
für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren ausgezahlt. Die Eigenheimzulage
wird allerdings nur Personen gewährt, deren Jahreseinkommen im Antragsjahr
und Vorjahr zusammen 81807 Euro (Ledige) bzw. 163614 Euro (Verheiratete)
nicht überschreitet. Wenn man Kinder hat für die Kindergeld bezahlt werden
ist es außerdem möglich eine Kinderzulage zu bekommen (800 Euro jährlich).
Beispielsweise würde durch die Eigenheimzulage ein Ehepaar mit zwei Kindern
für einen Neu- oder Altbau insgesamt 22800 Euro erhalten, verteilt über
einen Zeitraum von 8 Jahren.
Die Anträge für eine Eigenheimzulage sind direkt an das Finanzamt zu
richten. | | | |
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