|
|
| Alle Es gibt 136 Einträge im Lexikon. Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 » |
| Finanzierungsplan | Als Finanzierungsplan bezeichnet man im Prinzip eine Beschreibung aus der
hervorgeht, aus welchen Geldquellen das Startkapital für ein Vorhaben
aufgebracht und der Kapitalbedarf finanziert werden kann. In dieser
Beschreibung werden auch die tragbare Belastung, der ermittelte
Finanzierungsbedarf sowie die Belastung durch Tilgungs- und Zinsleistungen
berücksichtigt.
| | | | | Freihändige Verwertung | Zu einer freihändigen Verwertung kann es kommen, falls ein Kreditnehmer
seine Schulden bei einer Bank nicht bezahlt. Im Falle einer freihändigen
Verwertung braucht das Kreditinstitut nicht den sonst üblichen und äußerst
zeitaufwendigen Rechtsweg bei der Verwertung eines Pfandes zu gehen, sondern
kann das Pfand selbstständig verkaufen. Allerdings muss dieses Recht bereits
im Pfandvertrag festgelegt worden sein. Sollten aus der Verwertung
Überschüsse anfallen, so erhält diese der Schuldner. | | | | | Fremdkapital | Beim Bau oder Erwerb von (beispielsweise) Immobilien reicht das vorhandene
Eigenkapital oftmals nicht aus, um das angestrebte Vorhaben zu realisieren.
Deshalb muss bei Kreditinstituten oder sonstigen Kreditgebern ein Darlehen
zur Finanzierung aufgenommen werden. Die Differenz zwischen den anfallenden
Gesamtkosten und dem Eigenkapital wird als Fremdkapital bezeichnet.
In vielen Fällen reicht das Eigenkapital eines Unternehmens nicht aus, um
diverse wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Personalkosten, Anschaffen von
Material und Maschinen etc.) zu finanzieren. Deshalb sind auch Unternehmer
oftmals gezwungen, auf Fremdkapital zurückzugreifen, bis die Kosten durch
die angebotenen Leistungen bzw. den Verkauf der Waren wieder gedeckt sind.
Fremdkapital kann aufgenommen werden in Form von Bank- oder
Lieferantenkrediten, Bankdarlehen, Kundenanzahlungen, festverzinslichen
Wertpapieren etc.
Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital stets befristet, der
Spielraum der Fremdverschuldung hängt grundsätzlich mit der Höhe des
Eigenkapitals zusammen. | | | | | Geldkredit | Bei einem Kredit verleiht ein Kreditinstitut bzw. eine Bank Gelder an einen
Kunden. Dies ist stets mit Gebühren für den Kreditnehmer (Zinsen,
Bearbeitungsgebühren etc.) verbunden. Typische Arten von Geldkrediten sind
Diskontkredit und Kontokorrent-Kredit.
Als Gegenteil des Geldkredits bezeichnet man den Verpflichtungskredit. | | | | | Gesamtschuldner | Es gibt Fälle, in denen mehrere Darlehensnehmer als sog. Gesamtschuldner
eines Darlehens haften. Das bedeutet, dass alle diese Personen Schuldner
derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern
zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet sind. Dies hat den
Vorteil, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) selbst entscheiden kann, von
welchem der Gesamtschuldner das Geld eingefordert wird. In der Regel wird
sich der Kreditgeber den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen, die Bank
darf die Leistung aber (natürlich) nur einmal verlangen. Allerdings bleiben
sämtliche Schuldner zur Leistung verpflichtet, bis der ausstehende Betrag
vollständig gezahlt ist.
Hat einer der Gesamtschuldner schließlich die Zahlung gegenüber dem
Kreditgeber geleistet, ist dieser berechtigt von den anderen Schuldnern
Ausgleich zu verlangen. | | | | | Girokonto | Ein Girokonto ist ein von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur
Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Der eigentliche
Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften,
Daueraufträge, Barabhebungen und Bareinzahlungen - die Zahlungen werden also
zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Wurde mit der Bank ein Girokonto mit Dispositionskredit vereinbart, ist es
möglich, das Girokonto zu überziehen (falls das Guthaben für die
Geldbewegungen nicht ausreichen sollte). In diesem Fall gewährt die Bank
also einen Kredit, allerdings nur bis zum vereinbarten Limit. | | | |
|