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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
FinanzierungsplanAls Finanzierungsplan bezeichnet man im Prinzip eine Beschreibung aus der hervorgeht, aus welchen Geldquellen das Startkapital für ein Vorhaben aufgebracht und der Kapitalbedarf finanziert werden kann. In dieser Beschreibung werden auch die tragbare Belastung, der ermittelte Finanzierungsbedarf sowie die Belastung durch Tilgungs- und Zinsleistungen berücksichtigt.
 
Freihändige VerwertungZu einer freihändigen Verwertung kann es kommen, falls ein Kreditnehmer seine Schulden bei einer Bank nicht bezahlt. Im Falle einer freihändigen Verwertung braucht das Kreditinstitut nicht den sonst üblichen und äußerst zeitaufwendigen Rechtsweg bei der Verwertung eines Pfandes zu gehen, sondern kann das Pfand selbstständig verkaufen. Allerdings muss dieses Recht bereits im Pfandvertrag festgelegt worden sein. Sollten aus der Verwertung Überschüsse anfallen, so erhält diese der Schuldner.
 
FremdkapitalBeim Bau oder Erwerb von (beispielsweise) Immobilien reicht das vorhandene Eigenkapital oftmals nicht aus, um das angestrebte Vorhaben zu realisieren. Deshalb muss bei Kreditinstituten oder sonstigen Kreditgebern ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Die Differenz zwischen den anfallenden Gesamtkosten und dem Eigenkapital wird als Fremdkapital bezeichnet. In vielen Fällen reicht das Eigenkapital eines Unternehmens nicht aus, um diverse wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Personalkosten, Anschaffen von Material und Maschinen etc.) zu finanzieren. Deshalb sind auch Unternehmer oftmals gezwungen, auf Fremdkapital zurückzugreifen, bis die Kosten durch die angebotenen Leistungen bzw. den Verkauf der Waren wieder gedeckt sind. Fremdkapital kann aufgenommen werden in Form von Bank- oder Lieferantenkrediten, Bankdarlehen, Kundenanzahlungen, festverzinslichen Wertpapieren etc. Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital stets befristet, der Spielraum der Fremdverschuldung hängt grundsätzlich mit der Höhe des Eigenkapitals zusammen.
 
GeldkreditBei einem Kredit verleiht ein Kreditinstitut bzw. eine Bank Gelder an einen Kunden. Dies ist stets mit Gebühren für den Kreditnehmer (Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc.) verbunden. Typische Arten von Geldkrediten sind Diskontkredit und Kontokorrent-Kredit. Als Gegenteil des Geldkredits bezeichnet man den Verpflichtungskredit.
 
GesamtschuldnerEs gibt Fälle, in denen mehrere Darlehensnehmer als sog. Gesamtschuldner eines Darlehens haften. Das bedeutet, dass alle diese Personen Schuldner derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet sind. Dies hat den Vorteil, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) selbst entscheiden kann, von welchem der Gesamtschuldner das Geld eingefordert wird. In der Regel wird sich der Kreditgeber den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen, die Bank darf die Leistung aber (natürlich) nur einmal verlangen. Allerdings bleiben sämtliche Schuldner zur Leistung verpflichtet, bis der ausstehende Betrag vollständig gezahlt ist. Hat einer der Gesamtschuldner schließlich die Zahlung gegenüber dem Kreditgeber geleistet, ist dieser berechtigt von den anderen Schuldnern Ausgleich zu verlangen.
 
GirokontoEin Girokonto ist ein von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Der eigentliche Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Barabhebungen und Bareinzahlungen - die Zahlungen werden also zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht. Wurde mit der Bank ein Girokonto mit Dispositionskredit vereinbart, ist es möglich, das Girokonto zu überziehen (falls das Guthaben für die Geldbewegungen nicht ausreichen sollte). In diesem Fall gewährt die Bank also einen Kredit, allerdings nur bis zum vereinbarten Limit.
 


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