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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
GläubigerAls Gläubiger bezeichnet man eine Person, die auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung bzw. Geldmittel von einer anderen Person, dem. sog. Schuldner, einfordern kann. Handelt es sich bei der eingeforderten Schuld um ein Darlehen, so ist der Gläubiger der Darlehensgeber (meist eine Bank) und hat somit ein Forderungsrecht gegenüber dem Darlehensnehmer bzw. Schuldner. Der Begriff „Gläubiger“ erklärt sich so, dass der Gläubiger dem Schuldner „glaubt“, dass dieser die Schuld auch zurückzahlen wird.
 
GrundpfandrechtGrundpfandrechte dienen der Sicherung von Forderungen. Es handelt sich dabei um im Grundbuch eingetragene, auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtete Rechte an Grundstücken, die dem Sicherungsnehmer (also dem Kreditinstitut) vom Sicherungsgeber (dem Schuldner) eingeräumt werden. Bei den eingeräumten Rechten kann es sich um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden handeln. Falls der Pfandgeber (bzw. Schuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt (also z. B. den Kredit nicht tilgt oder keine Zinsen zahlt), hat der Pfandnehmer (der Gläubiger) das Recht das Grundpfand zu verwerten.
 
GrundpfandrechteBei Grundpfandrechten handelt es sich um im Grundbuch eingetragene Rechte an Grundstücken, die dem Kreditgeber zur Sicherung von Forderungen dienen. Die Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung des Grundbuchs bestimmt die Rangordnung bzw. das Rangverhältnis der Rechte im Grundbuch. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung des Grundstücks, so muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang erst voll befriedigt werden.
 
GrundschuldEine Grundschuld dient der Absicherung eines Kredits, ist aber rechtlich von diesem unabhängig. Durch eine Grundschuld wird dem Darlehensgläubiger (bzw. Sicherungsnehmer) von dem Darlehensnehmer (bzw. Schuldner) eine dingliche Sicherheit an einem Grundstück gewährt. Die Belastung des Grundstücks erfolgt also in der Weise, dass an den Gläubiger (meist Banken, Realkreditinstitute oder Versicherungen) eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In der Praxis sieht dies meist so aus, dass das betreffende Grundstück in solchen Fällen von den Kreditgebern versteigert wird. Die Grundschuld gehört somit auch zu den Grundpfandrechten, wobei im Grundbuch auf ein einzelnes Grundstück mehrere Grundschulden eingetragen werden können.
 
HypothekBei einer Hypothek handelt es sich um eine Belastung (Pfandrecht) eines (bebauten oder unbebauten) Grundstücks. Diese Belastung bzw. das Pfandrecht wird in das Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung von Krediten. Das Pfandrecht berechtigt einen Gläubiger, sich wegen einer bestimmten Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen. Im Prinzip könnte man eine Hypothek auch als Grundpfandkredit bezeichnen, wobei dieser Kredit von dem Kreditgeber in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt wird. Bei Hypotheken handelt es sich um langfristige Darlehen zur Baufinanzierung, meist mit einer 3-6 monatigen Kündigungsfrist. Wurde das Darlehen vollständig getilgt, so wird die Hypothek gelöscht. Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so hat der Kreditgeber das Recht, das belastete Grundstück zu versteigern oder unter Zwangsverwaltung zu stellen (wodurch Miet- und Pachtzinsen vereinnahmt werden können).
 
InsolvenzKann ein Unternehmen oder eine Privatperson aufgrund fehlender Zahlungsmittel fällige Geldschulden (dauerhaft) nicht mehr bezahlen, so spricht man von Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit). Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit führt in der Regel zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger doch noch befriedigen zu können. Dieses wird beim Amtsgericht eingeleitet und hat den Zweck, das Vermögen des Kreditnehmers zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden. Ist ein Unternehmen stark verschuldet, kann auch dies Grund für eine Insolvenz sein. Das ist allerdings nur bei Unternehmen und nicht bei Privatpersonen möglich.
 


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