| Darlehen | Als Darlehen bezeichnet man einen langfristigen Kredit, der dem
Kreditempfänger (Darlehensnehmer) vom Kreditgeber (Darlehensgeber) zumeist
in einer Summe gewährt und ausgezahlt wird. Der Kreditempfänger muss den
Kredit daraufhin nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan an den
Kreditgeber zurückzahlen – zumeist in Raten, in seltenen Fällen aber auch in
einer Summe. Bei der Rückzahlung fallen für den Darlehensnehmer zusätzliche
Kosten an, nämlich neben den Tilgungsbeträgen die Zinsen und sonstige
Beträge (z. B. Bearbeitungsentgeld). |
| Dingliche Absicherung | Absicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte (z. B. Hypothek oder
Grundschuld). Gerade wenn es um Kredite zur Finanzierung kostspieliger
wohnwirtschaftlicher Maßnahmen geht (z. B. Bauspardarlehen), werden diese in
der Regel dinglich abgesichert. Eine Ausnahme stellen hier Blankodarlehen
und Darlehen gegen Negativerklärung dar, bei diesen Darlehensformen wird
eine dingliche Absicherung nicht gefordert. |
| Disagio | Das Disagio (welches in der Regel in Prozent angegeben wird) ist ein
Abschlag vom Nennwert (gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel
hat) oder der Parität (Austauschverhältnis zwischen zwei oder mehreren
Währungen), welcher bei der Ausreichung eines Kredites vereinbart werden
kann.
Folgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen:
Es wurde ein Kredit in Höhe von 100 000 Euro mit einem Disagio von 5 %
vereinbart. In diesem Fall würden von den 100 000 Euro insgesamt 5000 Euro
abgezogen; es würden also nur 95 000 Euro ausgezahlt. Trotzdem müssen aber
100 000 Euro zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag
von 100 000 Euro berechnet. |
| Dispositionskredit | Bei einem Dispositionskredit –oftmals auch kurz als Dispo bezeichnet-
handelt es sich um einen Überziehungskredit, mit dem ein Kunde sein
Girokonto bis zu einer mit der Bank vereinbarten Kreditlinie überziehen
kann. Grundsätzlich kann eine Privatperson über die Inanspruchnahme des
Dispositionskredites frei verfügen - es müssen also keine weiteren Formulare
ausgefüllt werden und Sicherheiten werden ebenfalls nicht verlangt. In der
Regel ist ein derartiger Überziehungskredit bis zu einer Höhe von zwei bis
drei Monatsgehältern möglich. Für einen Dispositionskredit fallen neben den
Zinsen keine weiteren Kosten wie z. B. Bearbeitungsgebühren an. |