| Festdarlehen | Bei einem Festdarlehen erfolgt keine laufende Tilgung des Darlehensbetrages,
sondern das Darlehen wird nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne in einer
einzigen Summe zurückgezahlt. Während der Darlehenslaufzeit sind nur die
fälligen und bis zum Ende fest bleibenden Zinsen sowie die Ansparraten für
einen evtl. vorhandenen Bausparvertrag zu zahlen. Die Rückzahlung am Ende
der Frist erfolgt in der Regel entweder aus einem zugeteilten Bausparvertrag
oder aus einer fälligen Lebensversicherung.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen bleibt die Höhe des Darlehens dabei
unverändert. |
| Festzinsdarlehen | Bei einem Festzinsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der
Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum (Zinsbindungsdauer – meist 5, 10 oder
15 Jahre) gleich bleibt und unabhängig vom Kapitalmarkt festgeschrieben ist.
Mit einem Festzinsdarlehen kann man sich also gegen möglicherweise steigende
Zinsen absichern, egal ob diese steigen oder fallen. Der Nachteil ist
allerdings, dass man auch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren kann.
Nach Ende der Laufzeit der Zinsbindung bleibt in der Regel noch eine
Restschuld. Deshalb erfolgt danach eine sog. Anschlussfinanzierung, meist
mit ebenfalls gleichbleibendem Zinssatz. |
| Finanzierungsbedarf | Unter dem Finanzierungsbedarf versteht man die Summe aller finanziellen
Mittel, die zur Finanzierung z. B. eines Bauvorhabens oder zur Realisierung
betrieblicher Ziele benötigt werden. Soll beispielsweise ein Bauvorhaben
finanziert werden, so ergibt sich der notwendige Finanzierungsbedarf aus den
ermittelten Erwerbs- und Baukosten abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals.
Der eigentliche Finanzierungsbedarf (manchmal auch als
Fremdfinanzierungsbedarf bezeichnet) wird dann meist von einer Bank
übernommen. |
| Finanzierungsplan | Als Finanzierungsplan bezeichnet man im Prinzip eine Beschreibung aus der
hervorgeht, aus welchen Geldquellen das Startkapital für ein Vorhaben
aufgebracht und der Kapitalbedarf finanziert werden kann. In dieser
Beschreibung werden auch die tragbare Belastung, der ermittelte
Finanzierungsbedarf sowie die Belastung durch Tilgungs- und Zinsleistungen
berücksichtigt.
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| Freihändige Verwertung | Zu einer freihändigen Verwertung kann es kommen, falls ein Kreditnehmer
seine Schulden bei einer Bank nicht bezahlt. Im Falle einer freihändigen
Verwertung braucht das Kreditinstitut nicht den sonst üblichen und äußerst
zeitaufwendigen Rechtsweg bei der Verwertung eines Pfandes zu gehen, sondern
kann das Pfand selbstständig verkaufen. Allerdings muss dieses Recht bereits
im Pfandvertrag festgelegt worden sein. Sollten aus der Verwertung
Überschüsse anfallen, so erhält diese der Schuldner. |
| Fremdkapital | Beim Bau oder Erwerb von (beispielsweise) Immobilien reicht das vorhandene
Eigenkapital oftmals nicht aus, um das angestrebte Vorhaben zu realisieren.
Deshalb muss bei Kreditinstituten oder sonstigen Kreditgebern ein Darlehen
zur Finanzierung aufgenommen werden. Die Differenz zwischen den anfallenden
Gesamtkosten und dem Eigenkapital wird als Fremdkapital bezeichnet.
In vielen Fällen reicht das Eigenkapital eines Unternehmens nicht aus, um
diverse wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Personalkosten, Anschaffen von
Material und Maschinen etc.) zu finanzieren. Deshalb sind auch Unternehmer
oftmals gezwungen, auf Fremdkapital zurückzugreifen, bis die Kosten durch
die angebotenen Leistungen bzw. den Verkauf der Waren wieder gedeckt sind.
Fremdkapital kann aufgenommen werden in Form von Bank- oder
Lieferantenkrediten, Bankdarlehen, Kundenanzahlungen, festverzinslichen
Wertpapieren etc.
Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital stets befristet, der
Spielraum der Fremdverschuldung hängt grundsätzlich mit der Höhe des
Eigenkapitals zusammen. |