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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
FestdarlehenBei einem Festdarlehen erfolgt keine laufende Tilgung des Darlehensbetrages, sondern das Darlehen wird nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne in einer einzigen Summe zurückgezahlt. Während der Darlehenslaufzeit sind nur die fälligen und bis zum Ende fest bleibenden Zinsen sowie die Ansparraten für einen evtl. vorhandenen Bausparvertrag zu zahlen. Die Rückzahlung am Ende der Frist erfolgt in der Regel entweder aus einem zugeteilten Bausparvertrag oder aus einer fälligen Lebensversicherung. Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen bleibt die Höhe des Darlehens dabei unverändert.
 
FestzinsdarlehenBei einem Festzinsdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum (Zinsbindungsdauer – meist 5, 10 oder 15 Jahre) gleich bleibt und unabhängig vom Kapitalmarkt festgeschrieben ist. Mit einem Festzinsdarlehen kann man sich also gegen möglicherweise steigende Zinsen absichern, egal ob diese steigen oder fallen. Der Nachteil ist allerdings, dass man auch nicht mehr von sinkenden Zinsen profitieren kann. Nach Ende der Laufzeit der Zinsbindung bleibt in der Regel noch eine Restschuld. Deshalb erfolgt danach eine sog. Anschlussfinanzierung, meist mit ebenfalls gleichbleibendem Zinssatz.
 
FinanzierungsbedarfUnter dem Finanzierungsbedarf versteht man die Summe aller finanziellen Mittel, die zur Finanzierung z. B. eines Bauvorhabens oder zur Realisierung betrieblicher Ziele benötigt werden. Soll beispielsweise ein Bauvorhaben finanziert werden, so ergibt sich der notwendige Finanzierungsbedarf aus den ermittelten Erwerbs- und Baukosten abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals. Der eigentliche Finanzierungsbedarf (manchmal auch als Fremdfinanzierungsbedarf bezeichnet) wird dann meist von einer Bank übernommen.
 
FinanzierungsplanAls Finanzierungsplan bezeichnet man im Prinzip eine Beschreibung aus der hervorgeht, aus welchen Geldquellen das Startkapital für ein Vorhaben aufgebracht und der Kapitalbedarf finanziert werden kann. In dieser Beschreibung werden auch die tragbare Belastung, der ermittelte Finanzierungsbedarf sowie die Belastung durch Tilgungs- und Zinsleistungen berücksichtigt.
 
Freihändige VerwertungZu einer freihändigen Verwertung kann es kommen, falls ein Kreditnehmer seine Schulden bei einer Bank nicht bezahlt. Im Falle einer freihändigen Verwertung braucht das Kreditinstitut nicht den sonst üblichen und äußerst zeitaufwendigen Rechtsweg bei der Verwertung eines Pfandes zu gehen, sondern kann das Pfand selbstständig verkaufen. Allerdings muss dieses Recht bereits im Pfandvertrag festgelegt worden sein. Sollten aus der Verwertung Überschüsse anfallen, so erhält diese der Schuldner.
 
FremdkapitalBeim Bau oder Erwerb von (beispielsweise) Immobilien reicht das vorhandene Eigenkapital oftmals nicht aus, um das angestrebte Vorhaben zu realisieren. Deshalb muss bei Kreditinstituten oder sonstigen Kreditgebern ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Die Differenz zwischen den anfallenden Gesamtkosten und dem Eigenkapital wird als Fremdkapital bezeichnet. In vielen Fällen reicht das Eigenkapital eines Unternehmens nicht aus, um diverse wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Personalkosten, Anschaffen von Material und Maschinen etc.) zu finanzieren. Deshalb sind auch Unternehmer oftmals gezwungen, auf Fremdkapital zurückzugreifen, bis die Kosten durch die angebotenen Leistungen bzw. den Verkauf der Waren wieder gedeckt sind. Fremdkapital kann aufgenommen werden in Form von Bank- oder Lieferantenkrediten, Bankdarlehen, Kundenanzahlungen, festverzinslichen Wertpapieren etc. Fremdkapital ist im Gegensatz zum Eigenkapital stets befristet, der Spielraum der Fremdverschuldung hängt grundsätzlich mit der Höhe des Eigenkapitals zusammen.
 


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