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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
GeldkreditBei einem Kredit verleiht ein Kreditinstitut bzw. eine Bank Gelder an einen Kunden. Dies ist stets mit Gebühren für den Kreditnehmer (Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc.) verbunden. Typische Arten von Geldkrediten sind Diskontkredit und Kontokorrent-Kredit. Als Gegenteil des Geldkredits bezeichnet man den Verpflichtungskredit.
 
GesamtschuldnerEs gibt Fälle, in denen mehrere Darlehensnehmer als sog. Gesamtschuldner eines Darlehens haften. Das bedeutet, dass alle diese Personen Schuldner derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet sind. Dies hat den Vorteil, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) selbst entscheiden kann, von welchem der Gesamtschuldner das Geld eingefordert wird. In der Regel wird sich der Kreditgeber den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen, die Bank darf die Leistung aber (natürlich) nur einmal verlangen. Allerdings bleiben sämtliche Schuldner zur Leistung verpflichtet, bis der ausstehende Betrag vollständig gezahlt ist. Hat einer der Gesamtschuldner schließlich die Zahlung gegenüber dem Kreditgeber geleistet, ist dieser berechtigt von den anderen Schuldnern Ausgleich zu verlangen.
 
GirokontoEin Girokonto ist ein von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Der eigentliche Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Barabhebungen und Bareinzahlungen - die Zahlungen werden also zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht. Wurde mit der Bank ein Girokonto mit Dispositionskredit vereinbart, ist es möglich, das Girokonto zu überziehen (falls das Guthaben für die Geldbewegungen nicht ausreichen sollte). In diesem Fall gewährt die Bank also einen Kredit, allerdings nur bis zum vereinbarten Limit.
 
GläubigerAls Gläubiger bezeichnet man eine Person, die auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung bzw. Geldmittel von einer anderen Person, dem. sog. Schuldner, einfordern kann. Handelt es sich bei der eingeforderten Schuld um ein Darlehen, so ist der Gläubiger der Darlehensgeber (meist eine Bank) und hat somit ein Forderungsrecht gegenüber dem Darlehensnehmer bzw. Schuldner. Der Begriff „Gläubiger“ erklärt sich so, dass der Gläubiger dem Schuldner „glaubt“, dass dieser die Schuld auch zurückzahlen wird.
 
GrundpfandrechtGrundpfandrechte dienen der Sicherung von Forderungen. Es handelt sich dabei um im Grundbuch eingetragene, auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtete Rechte an Grundstücken, die dem Sicherungsnehmer (also dem Kreditinstitut) vom Sicherungsgeber (dem Schuldner) eingeräumt werden. Bei den eingeräumten Rechten kann es sich um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden handeln. Falls der Pfandgeber (bzw. Schuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt (also z. B. den Kredit nicht tilgt oder keine Zinsen zahlt), hat der Pfandnehmer (der Gläubiger) das Recht das Grundpfand zu verwerten.
 
GrundpfandrechteBei Grundpfandrechten handelt es sich um im Grundbuch eingetragene Rechte an Grundstücken, die dem Kreditgeber zur Sicherung von Forderungen dienen. Die Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung des Grundbuchs bestimmt die Rangordnung bzw. das Rangverhältnis der Rechte im Grundbuch. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung des Grundstücks, so muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang erst voll befriedigt werden.
 


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