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| Geldkredit | Bei einem Kredit verleiht ein Kreditinstitut bzw. eine Bank Gelder an einen
Kunden. Dies ist stets mit Gebühren für den Kreditnehmer (Zinsen,
Bearbeitungsgebühren etc.) verbunden. Typische Arten von Geldkrediten sind
Diskontkredit und Kontokorrent-Kredit.
Als Gegenteil des Geldkredits bezeichnet man den Verpflichtungskredit. | | | | | Gesamtschuldner | Es gibt Fälle, in denen mehrere Darlehensnehmer als sog. Gesamtschuldner
eines Darlehens haften. Das bedeutet, dass alle diese Personen Schuldner
derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern
zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet sind. Dies hat den
Vorteil, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) selbst entscheiden kann, von
welchem der Gesamtschuldner das Geld eingefordert wird. In der Regel wird
sich der Kreditgeber den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen, die Bank
darf die Leistung aber (natürlich) nur einmal verlangen. Allerdings bleiben
sämtliche Schuldner zur Leistung verpflichtet, bis der ausstehende Betrag
vollständig gezahlt ist.
Hat einer der Gesamtschuldner schließlich die Zahlung gegenüber dem
Kreditgeber geleistet, ist dieser berechtigt von den anderen Schuldnern
Ausgleich zu verlangen. | | | | | Girokonto | Ein Girokonto ist ein von einem Kreditinstitut geführtes Konto, welches zur
Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Der eigentliche
Kontoinhaber verfügt über das Konto durch Überweisungen, Lastschriften,
Daueraufträge, Barabhebungen und Bareinzahlungen - die Zahlungen werden also
zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.
Wurde mit der Bank ein Girokonto mit Dispositionskredit vereinbart, ist es
möglich, das Girokonto zu überziehen (falls das Guthaben für die
Geldbewegungen nicht ausreichen sollte). In diesem Fall gewährt die Bank
also einen Kredit, allerdings nur bis zum vereinbarten Limit. | | | | | Gläubiger | Als Gläubiger bezeichnet man eine Person, die auf Grund eines
abgeschlossenen Vertrages eine Leistung bzw. Geldmittel von einer anderen
Person, dem. sog. Schuldner, einfordern kann. Handelt es sich bei der
eingeforderten Schuld um ein Darlehen, so ist der Gläubiger der
Darlehensgeber (meist eine Bank) und hat somit ein Forderungsrecht gegenüber
dem Darlehensnehmer bzw. Schuldner.
Der Begriff „Gläubiger“ erklärt sich so, dass der Gläubiger dem Schuldner
„glaubt“, dass dieser die Schuld auch zurückzahlen wird. | | | | | Grundpfandrecht | Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Forderungen. Es handelt sich dabei
um im Grundbuch eingetragene, auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtete
Rechte an Grundstücken, die dem Sicherungsnehmer (also dem Kreditinstitut)
vom Sicherungsgeber (dem Schuldner) eingeräumt werden. Bei den eingeräumten
Rechten kann es sich um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden
handeln.
Falls der Pfandgeber (bzw. Schuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt
(also z. B. den Kredit nicht tilgt oder keine Zinsen zahlt), hat der
Pfandnehmer (der Gläubiger) das Recht das Grundpfand zu verwerten. | | | | | Grundpfandrechte | Bei Grundpfandrechten handelt es sich um im Grundbuch eingetragene Rechte an
Grundstücken, die dem Kreditgeber zur Sicherung von Forderungen dienen. Die
Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung des Grundbuchs bestimmt
die Rangordnung bzw. das Rangverhältnis der Rechte im Grundbuch. Kommt es zu
einer Zwangsversteigerung des Grundstücks, so muss das Recht im höheren Rang
vor dem Recht im niedrigeren Rang erst voll befriedigt werden. | | | |
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