| Insolvenz | Kann ein Unternehmen oder eine Privatperson aufgrund fehlender
Zahlungsmittel fällige Geldschulden (dauerhaft) nicht mehr bezahlen, so
spricht man von Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit). Die dauerhafte
Zahlungsunfähigkeit führt in der Regel zu der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger doch noch befriedigen zu können.
Dieses wird beim Amtsgericht eingeleitet und hat den Zweck, das Vermögen des
Kreditnehmers zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden.
Ist ein Unternehmen stark verschuldet, kann auch dies Grund für eine
Insolvenz sein. Das ist allerdings nur bei Unternehmen und nicht bei
Privatpersonen möglich.
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