| Mahnung | Als Mahnung bezeichnet man die Aufforderung eines Gläubigers bzw.
Kreditgebers an einen Schuldner (Kreditnehmer) eine noch ausstehende
Forderung bzw. Schuld innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. |
| Mietbürgschaft | Einige Kreditinstitute bieten ihren Kunden an, für diese eine sog.
Mietbürgschaft zu übernehmen. Diese kann vergeben werden, wenn ein Vermieter
zu Beginn eines Vertragsverhältnisses (wie in den meisten Fällen üblich) zur
Absicherung eine Mietkaution von dem neuen Mieter verlangt. Im Falle einer
Mietbürgschaft bürgt das Kreditinstitut, meist gegen eine einmalige Gebühr
und eine jährliche Provision, für den Mieter. Dieser hat dadurch die
Möglichkeit, den normalerweise für die Mietkaution notwendigen Betrag für
andere Zwecke zu verwenden. Um eine Mietbürgschaft zu erhalten, muss der
Mieter allerdings auch Sicherheiten und diverse persönliche Daten vorlegen. |
| Mitschuldner | Als Mitschuldner wird ein Darlehensnehmer bezeichnet, welcher zusammen mit
einem anderen Darlehensnehmer als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines
Kreditvertrages haftet. Meist handelt es sich bei einem Mitschuldner um die
Ehegatten der Darlehensnehmer. |
| Mittelfristige Kredite | Mittelfristige Kredite haben eine Laufzeit von 1 bis 4 Jahren. Das bedeutet,
dass sie innerhalb dieser Zeit zurückgezahlt werden müssen. Mittel- und
langfristige Kredite werden in der Finanzwelt häufig unter dem Begriff
„längerfristig“ zusammengefasst. |