| Rahmenkredit | Ein Rahmenkredit ist prinzipiell mit einem „großen“ Dispositionskredit
vergleichbar. Es handelt sich beim Rahmenkredit um einen über einen
bestimmten Zeitraum festgelegten Kredit mit variablem Zinssatz. Bei einem
Rahmenkredit gibt es stets eine Mindestrate; er lässt sich problemlos
vorzeitig tilgen und kann jederzeit in Höhe der Kreditsumme wieder in
Anspruch genommen werden.
In der Regel muss man um einen Rahmenkredit abschließen zu können
Arbeitnehmer oder Rentner sein und einen festen Wohnsitz vorweisen können. |
| Rangvorbehalt | Wird das Grundstück eines Grundstückeigentümers belastet, so hat der
Eigentümer das Recht sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten,
später ein anderes Recht mit Vorrang vor dem bestellten Recht eintragen zu
lassen.
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| Rate | Als Rate bezeichnet man regelmäßige Zahlungen eines Kreditnehmers
(Tilgungszahlungen und Zinsen) an den Kreditgeber bzw. Gläubiger zur
Rückzahlung eines Darlehens. Oft bezeichnet man diese Zahlungen auch als
Annuität. |
| Ratenkredit | Bei einem Ratenkredit handelt es sich um einen Kredit der vom Kreditnehmer
innerhalb eines bestimmten Zeitraums in festen Raten an den Kreditgeber
zurückgezahlt wird. Die fälligen Raten umfassen die Kredittilgung, Zinsen
und eine evtl. anfallende Gebühr. |
| Ratenverzug | Von einem Ratenverzug spricht man, wenn ein Schuldner seine
Tilgungsleistungen und Zinsen nicht fristgerecht bezahlt. In diesem Fall
wird oftmals ein sog. Verzugsschaden berechnet, dessen Höhe sich nach dem
Bruttosollzinssatz richtet. |
| Realdeckung | Bei der Realdeckung handelt es sich um Sachwerte, die dem Darlehensgeber vom
Darlehensnehmer als Sicherheit für das Darlehen zur Verfügung gestellt
werden – dabei kann es sich um Grundpfand, Faustpfand oder
Forderungsabtretungen handeln. Sollte der Darlehensnehmer nicht in der Lage
sein, den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, so hat der Darlehensgeber das
Recht, die Sachwerte zu verkaufen um auf diese Art sein geliehenes Geld
zurückzuerhalten. |