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Kredit Glossar


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BegriffDefinition
RahmenkreditEin Rahmenkredit ist prinzipiell mit einem „großen“ Dispositionskredit vergleichbar. Es handelt sich beim Rahmenkredit um einen über einen bestimmten Zeitraum festgelegten Kredit mit variablem Zinssatz. Bei einem Rahmenkredit gibt es stets eine Mindestrate; er lässt sich problemlos vorzeitig tilgen und kann jederzeit in Höhe der Kreditsumme wieder in Anspruch genommen werden. In der Regel muss man um einen Rahmenkredit abschließen zu können Arbeitnehmer oder Rentner sein und einen festen Wohnsitz vorweisen können.
 
RangvorbehaltWird das Grundstück eines Grundstückeigentümers belastet, so hat der Eigentümer das Recht sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten, später ein anderes Recht mit Vorrang vor dem bestellten Recht eintragen zu lassen.
 
RateAls Rate bezeichnet man regelmäßige Zahlungen eines Kreditnehmers (Tilgungszahlungen und Zinsen) an den Kreditgeber bzw. Gläubiger zur Rückzahlung eines Darlehens. Oft bezeichnet man diese Zahlungen auch als Annuität.
 
RatenkreditBei einem Ratenkredit handelt es sich um einen Kredit der vom Kreditnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums in festen Raten an den Kreditgeber zurückgezahlt wird. Die fälligen Raten umfassen die Kredittilgung, Zinsen und eine evtl. anfallende Gebühr.
 
RatenverzugVon einem Ratenverzug spricht man, wenn ein Schuldner seine Tilgungsleistungen und Zinsen nicht fristgerecht bezahlt. In diesem Fall wird oftmals ein sog. Verzugsschaden berechnet, dessen Höhe sich nach dem Bruttosollzinssatz richtet.
 
RealdeckungBei der Realdeckung handelt es sich um Sachwerte, die dem Darlehensgeber vom Darlehensnehmer als Sicherheit für das Darlehen zur Verfügung gestellt werden – dabei kann es sich um Grundpfand, Faustpfand oder Forderungsabtretungen handeln. Sollte der Darlehensnehmer nicht in der Lage sein, den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, so hat der Darlehensgeber das Recht, die Sachwerte zu verkaufen um auf diese Art sein geliehenes Geld zurückzuerhalten.
 


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